Norbert D. West, Prof. Dr. jur.
Ehrungen
Ehrung | Titel | Datierung | Fakultät | |
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Ehrenbürger*in | civ.h.c. IUR | 1964/65 | Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät |
Prof. Norbert D. West, Wayne State University in Detroit, wurde im Zuge des 600-Jahr-Jubiläums der Universität Wien am 12. Mai 1965 – gemeinsam mit 14 anderen (Henry T. Bahnson, Walther Graubner, Theodore M. Hesburgh, Johann Georg Hoyos, Ernst Kerschbaum, Fritz Lindner, Paul Mellon, Hans Molitor, Robert Swain Morison, Will Müller-Fembeck, Alfred Pletscher, Gustav Schmidt-Birkheim, Eugène Susini und Kitty Wünschek-Dreher) – zum "Ehrenbürger der Universität Wien" ernannt, als Mann "… QUI SUA COMMODA NEGLIGENS HOSPES IURA AMERICANA DOCUIT ET BIBLIOTHECAM NOSTRAM MULTORUM LIBRORUM AD HANC DISCIPLINAM SPECTANTIUM DONO AUXIT" (Wortlaut Diplom). Er hatte, selbst Absolvent der Wiener Juridischen Fakultät, wiederholt durch Vorlesungen über amerikanisches Recht dieses Rechtsgebiet auch den Wiener Student*innen zugänglich gemacht und durch namhafte Bücherspenden die Juridische Bibliothek um sonst kaum zugängliche amerikanischer Rechtsliteratur erweitert. |
- Rechtswissenschaften
- Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Norbert D. West (Norbert Weinberger), geb. 1901 in Zwiniacz, Galizien [später Polen, heute: Ukraine] als Sohn von Heinrich (Chaim Hersch) Weinberger und Frieda (Fradel) Weinberger, geb. Reiss, hatte in Wien die Schule besucht und am Gymnasium in Wien Landstraße die Reifeprüfung (Matura) abgelegt, studierte anschließend Rechtswissenschaften an der Universität Wien und promovierte am 24. März 1925 zum Dr. jur.
Er arbeitete erst bei Gericht, dann als Rechtsanwaltsanwärter in verschiedenen Kanzleien, zuletzt in jener seines künftigen Schwiegervaters Dr. Hugo Lichtenstern (1868-1934) und war von 1927 bis 1930 auch Dozent an den Wiener Volkshochschulen. Im November 1930 heiratete er Karla Edith Lichtenstern (1908-1990) und im Jänner 1932 erhielt er die Zulassung als Rechtsanwalt in Wien und eröffnete eine Kanzlei in Wien 1., Rathausstraße 8. Er arbeitete als Rechtsanwalt und war auch 1925-1938 Redakteur des „Zentralblatts für die juristische Praxis“, einer der renommiertesten juristischen Fachzeitungen damals.
Mit der Machtergreifung des Nationalsozialismus 1938 wurde Norbert Weinberger als Jude verfolgt und durfte nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten. Er legte im Mai 1938 seine Lizenz zurück. Er und seine Frau mussten aus Wien flüchten, und es gelang ihnen, 1938/39 vorerst nach Frankreich zu flüchten, wo sie in Nizza lebten. Sie konnten von dort noch vor der Besetzung Frankreichs durch das Dritte Reich, über Marseilles, in die USA emigrieren, wo sie am 28. Februar 1940 in New York City, NY, ankamen. Er konnte dort nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten, es gelang ihm aber, eine Ausbildung als Bibliothekar an der University of Michigan zu absolvieren, die er mit eine BA in Library Science abschließen konnte. Er änderte seinen Namen in Norbert D. West, lebte und arbeitete 1942 in Cambridge, MA, und arbeitete dort an der Harvard College Library und zog später nach Rhode Island, wo er und seine Frau im September 1945 auch die U.S. amerikanische Staatsbürgerschaft erhielten.
1946 gingen sie beide nach Detroit, wo er als erster angestellter Vollzeitbibliothekar an der Law School der Wayne (State) University die Juristische Universitätsbibliothek aufbaute und 16 Jahre leitete. Seine Frau Edith West wurde Director of social services am Children's Hospital of Michigan. 1958 wurde er an der Wayne State University auch zum Associate Professor an der Juridischen Fakultät ernannt.
1960 folgte Norbert D. West einer Einladung von Fritz Schwind, als Gastprofessor an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien eine vergleichende Lehrveranstaltung zum österreichischen und amerikanischen Recht zu halten. 1962 wurde er an der Wayne State University emeritiert.
1964 beschloss der akademische Senat der Universität Wien auf Antrag der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, Norbert D. West den akademischen Ehrentitel eines Ehrenbürgers zu verleihen, da er „unter großen persönlichen Opfern als Gastprofessor Kenntnisse des amerikanischen Rechtes vermittelt und durch Büchergeschenke großen Umfangs die Bestände der Bibliothek an amerikanischer Rechtsliteratur wesentlich erweitert hat.“ Die Verleihung erfolgte am 12. Mai 1965 im Rahmen der Feierlichkeiten zum 600. Universitätsjubiläum.
Er lehrte als Gastprofessor im Sommersemester 1965 nochmals an der Universität Wien und kehrte in der Pension bleibend nach Österreich zurück, wo er das österreichische Strafrecht gemeinsam mit Samuel I. Shuman ins Englische übersetzte. Das Buch "The Austrian Penal Act: 1852 and 1945, as amended to 1965" erschien 1966 mit einer Einleitung von Prof. Roland Grassberger und Helga Nowotny im Verlag Fred B. Rothman in South Hackensack, NJ. Fünf Jahre später erschien auch noch "American law: an introductory survey of some principles; cases and text, das er gemeinsam mit Samuel I. Shuman herausgegeben hatte, 1971 in der Wayne State University Press in Detroit.
Er starb am 21. Februar 1987 in Wien und wurde in der Gruft der Schwiegereltern (Lichtenstern) auf dem Friedhof in Wien-Döbling beigesetzt.
> Archiv der Universität Wien, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Nationale 1920-1924; Promotionsprotokoli IUR IX, Nr 193; Sachakten J Cur 393/b GZ 1944 aus 1965; Akademischer Senat S 199.03.31 (=GZ 210/4/31 ex 1961/62)
> Österreichisches Staatsarchiv ÖStA/AdR/BMF/E-uReang/Hilfsfonds/AbGF 3844und NHF 24471, FLD 25608
> Wiener Stadt- und Landesarchiv WStLA/ 1.3.2.119.A41 384 u. 385 u. 386, Bezirk: 16 (Vermögensentziehungnanmeldungen), WStLA/2.3.5.A29 3 RK 180/56 u. RK 211/56 (Rückstellungskommission beim Landesgericht Wien),
> Nachruf von B. Kelman 1987 im Wayne Law Review: In Memoriam Norbert D. West