Johann Schima, o. Univ.-Prof. Dr. jur., Dr. h.c.
Honors
Ehrung | Titel | Datierung | Fakultät | |
---|---|---|---|---|
Honorary Senator | sen.h.c. | 1966/67 |
|
Functions
Dean | Faculty of Law and State | 1949/50 |
Senator | Faculty of Law and State | 1951/52 |
Senator | Faculty of Law and State | 1952/53 |
Senator | Faculty of Law and State | 1953/54 |
Senator | Faculty of Law and State | 1954/55 |
Rector | Faculty of Law and State | 1956/57 |
Senator | Faculty of Law and State | 1959/60 |
Senator | Faculty of Law and State | 1960/61 |
Dean | Faculty of Law and State | 1963/64 |
- Legal Science
- Civil Procedure Law
- Faculty of Law and State
Schima, dessen Vater Präsident des österreichischen Patentamtes und Sektionschef im Handelsministerium war, besuchte das Schottengymnasium in Wien und legte 1913 die Reifeprüfung ab. Im gleichen Jahr inskribierte er an der Universität Wien und begann seine Studien an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, die er aufgrund der Teilnahme am Ersten Weltkrieg für zwei Jahre unterbrach. Als Teil des Feldartillerieregiments 125 leistete er von August 1916 bis November 1918 an der Ost-, West- und Südfront Kriegsdienst, zuletzt als Leutnant der Reserve.
Nach seiner Promotion im Oktober 1919 besuchte er als ao. Hörer weiter Lehrveranstaltungen an der Universität Wien und arbeitete in der Rechtspraxis verschiedener Wiener Gerichte. 1920 trat er in die Finanzprokuratur ein, 1923 wechselte er in das Bundesministerium für Finanzen und wirkte an der Einführung der Warenumsatzsteuer mit. Später war Schima in der Abgaben- und Kreditsektion sowie im Präsidialbüro tätig.
Mit der Arbeit "Die Versäumnis im Prozeß" habilitierte er sich 1928 bei Hans Sperl für Zivilgerichtliches Verfahren, und erhielt 1934 den Titel eines ao. Prof. Dass Schima nicht wenig später zum ao. Prof. ernannt wurde – die Fakultät hatte sich 1935 darum bemüht –, ist auf finanzielle Gründe bzw. den geplanten Abbau von Dienststellen an der Universität Wien zurückzuführen Indessen wurde er am 1. Jänner 1936 zum Rat des Bundesgerichtshofes ernannt und übte diese Funktion bis zum März 1938 aus.
Die NS-Machthaber entzogen Schima im April 1938 seine venia, wie er auch seine Tätigkeit im Bundesgerichtshof einstellen musste. Schimas Enthebung erfolgte im Übrigen nicht – wie nach dem "Anschluss" üblich – auf Antrag der Fakultät. Mit Ende Februar 1939 wurde er als ehemaliger Rat des Bundesgerichtshofes pensioniert, wobei Rathkolb, der sich in diesem Punkt auf eine Beurteilung des NSDAP-Gaupersonalamtes stützt, Schimas klerikale Einstellung als Grund anführt. Ein Blick in die Akten zeigt allerdings, dass "rassische" Gründe (mit-)verantwortlich waren, die Pensionierung auf Basis von § 3 der Berufsbeamtenverordnung erfolgte. Schima hatte eigenen Angaben zufolge fünf "arische" sowie drei "jüdische" Urgroßeltern und galt damit – trotz des Umstandes, dass sämtliche Großeltern getauft worden waren – gemäß der "Nürnberger Rassengesetze" als "Mischling 2. Grades". Schima intervenierte daraufhin beim Ministerium für Unterricht. Darin nahm er auch auf seine politischen Funktionen im Austrofaschismus Bezug und behauptete, sich "[m]it eigentlicher Politik [...] niemals befasst und auch keine Dienststelle der VF [Vaterländischen Front, Anm.] bekleidet" zu haben. Auch könne er NSDAP-nahe Personen nennen, die ihm bestätigten, "dass [er] die Gewähr biete, jederzeit rückhaltlos für den nationalsozialistischen Staat einzutreten". Diese "Persilscheine" überzeugter Nationalsozialisten – in Schimas Akten liegen keine auf – hatten sich freilich auch andere enthobene Hochschullehrer ohne NS-Nahverhältnis organisieren können. Genannt sei hier etwa Hans Thirring. Als "Mischling 2. Grades" und ehemaliger "Frontkämpfer" war Schima jedenfalls, wie er auch in der Eingabe an das Ministerium erwähnte, (zumindest vorerst) nicht automatisch zu entheben. Dass in diesem Fall "politische" und "rassische" Gründe zusammenspielten, ist durchaus möglich. Ein Blick auf vergleichbare Fälle demonstriert allerdings, dass auch die Position im Bundesgerichtshof für eine Enthebung bzw. Pensionierung ausgereicht hätte.
Schima konnte nach der Versetzung in den Ruhestand in einer Rechtsanwaltskanzlei arbeiten, wobei über das Ausmaß dieser Beschäftigung keine Angaben vorliegen. Den Ruhegenuss erhielt er jedenfalls von März 1939 bis April 1945 ausbezahlt. Während der NS-Zeit war Schima aber auch militärisch im Einsatz. So nahm er 1940 für sechs Wochen an einer Umschulung teil, leistete 1942 neun Monate Kriegsdienst, und gehörte am Ende des Weltkrieges dem "Volkssturm" an. Erst kurz vor seinem Ansuchen um Wiedereinsetzung vom 25. Mai 1945 kehrte er nach Wien zurück.
Die beantragte Wiedergutmachung ging dann auch vonstatten – das Staatsamt für Unterricht bestätigte am 15. Juni die Wiederverleihung seiner venia, und Schima wurde gemäß § 4 des Beamtenüberleitungsgesetzes mit 1. Mai 1945 wieder in den Dienststand aufgenommen. Im gleichen Jahr stieg er zum Ordinarius für Zivilgerichtliche Verfahren auf, war aber auch für die Allgemeine Verfahrenslehre und das Internationale Zivilverfahrensrecht verantwortlich. Im Wintersemester 1945/46 erhielt er aber auch einen Lehrauftrag an der Hochschule für Welthandel, wo er von nun an als Honorardozent tätig war. 1948 folgte an dieser Hochschule seine Ernennung zum Honorarprofessor.
Als wesentlicher Akteur im Bereich des zivilgerichtlichen Verfahrensrechtes an der Universität Wien nach Kriegsende nahm er im Studienjahr 1949/50 auch das Amt des Dekans ein, ebenso im Studienjahr 1963/64. Schima war zudem von 1951/52 bis 1954/55 sowie von 1959/60 bis 1960/61 Senator und im Studienjahr 1956/57 Rektor der Universität Wien. Im Übrigen galt er auch als Experte im Bereich des Hochschulrechts.
Schima war in zahlreichen juristischen Institutionen an führender Stelle tätig, etwa als juristischer Berater der Akademie der bildenden Künste (1946–1949), als Präsident der judiziellen Staatsprüfungskommission (1951–1966) und österreichischer Vertreter bei der 9. und 10. Internationalen Privatrechtskonferenz (1960 und 1964), wo er als Experte wesentlich an der Vorbereitung eines internationalen Übereinkommens zur Vollstreckung ausländischer Entscheidungen involviert war. Zudem fungierte er als Präsident des österreichischen Juristentages (1966–1969) und war in dieser Funktion für die Durchführung des dritten Österreichischen Juristentages im Juni 1967 in Wien verantwortlich. Ebenso hatte er den Vorsitz der im Justizministerium angesiedelten Kommission zur Überholung der Zivilprozessordnung inne, und wurde für den rechtsvergleichenden Kongress in Uppsala im Sommer 1966 zum Generalberichterstatter bestimmt.
An der Universität Wien emeritierte Schima – nach Absolvierung des Ehrenjahres – im September 1966, wobei er noch im Wintersemester 1966/67 einen sechsstündigen Lehrauftrag für die Vorlesung "Zivilgerichtliches Verfahren" erhielt.
Im Laufe seiner Karriere erhielt Schima zahlreiche Ehrungen. So wurde er 1955 zum korrespondierenden, 1956 zum wirklichen Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften ernannt, erhielt Ehrendoktorate der Universität Frankfurt (1958), der Universität Thessaloniki (1958) und schließlich auch der juridischen Fakultät der Universität Wien. 1966 folgte die Ehrenmedaille der Stadt Wien in Gold, der Titel Ehrensenator der Universität Wien (30. November 1966) und das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, drei Jahre später das Große Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich. Zuvor hatte er bereits das Große Silberne Ehrenzeichen erhalten (1958). Seit 1960 korrespondierendes Mitglied der "Accademia delle Scienze dell'Instituto di Bologna" war er als ehemaliger Rektor der "Alma mater Rudolphina" auch Inhaber des Rektorserinnerungszeichens der Universität Wien.
Österreichisches Staatsarchiv/Archiv der Republik, Bestand Unterricht, Personalakt Schima.
Österreichisches Staatsarchiv/Archiv der Republik, Bundeskanzleramt, Bestand „Berufsbeamtenverordnung“ (BBV).
Zuletzt aktualisiert am 10/07/24