Josef Unger, o. Univ.-Prof. Dr. jur.
Honors
Ehrung | Titel | Datierung | Fakultät | |
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Commemorative Plaque of Faculty | 1925 | Faculty of Law and State |
Die Eintragung der Namen der ehemaligen Professoren der Universität Wien Josef Unger und Heinrich Lammasch in die Ehrentafel der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät wurde am 14. Juli 1925 durch das Professorenkollegium der Fakultät beschlossen:
Der Senat der Universität Wien gab am 16. Juli 1925 seine Zustimmung. Am 17. Juli 1925 beauftragte der Rektor der Universität Wien Hans Sperl die Universitäts-Gebäude-Inspektion mit der Durchführung der Eintragung. |
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Monument in arcaded court | 1928 | Faculty of Law and State |
Das Professorenkollegium der Rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät fasste bereits im Juli 1922 den Beschluss, beim Akademischen Senat die Errichtung eines Denkmals für Josef Unger zu beantragen. Dekan Ernst Schwind führte dazu aus:
Erst nach der Schenkung einer Porträtbüste, welche vom Bildhauer Kaspar von Zumbusch angefertigt worden war (vermutlich 1893/94), durch Baron Giorgio Enrico (George Henry bzw. Georg Heinrich) Levi, dem Schwiegersohn Ungers, sowie dessen Sohn Antonio (Anton, Anthony) aus Florenz konnte sechs Jahre später der Plan verwirklicht werden. Die Büste wurde anläßlich des hundertsten Geburtstages des Geehrten im Rahmen einer akademischen Festveranstaltung am 02.07.1928 im Arkadenhof enthüllt. Die Festrede hielt Professor Gustav Walker. Das Denkmal für Josef Unger wurde nach dem "Anschluss" 1938 aus rassistischen Motiven entfernt und erst 1947 im Zuge des Wiederaufbaus in den Arkadenhof rückgeführt. > monuments - Das Wiki zu den Denkmälern der Universität Wien |
Functions
Dean | Faculty of Law and State | 1863/64 |
- Legal Science
- Civil Law (Private Law)
- Faculty of Law and State
Joseph Unger studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Als Privatrechtsdogmatiker war er an der Schaffung der Haftpflichtgesetze und zusammen mit Julius Glaser an der Reform der Zivilprozessordnung (ZPO) mitbeteiligt. Unger lehrte ab 1857 als ordentlicher Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Wien. Er gilt heute als „Vater der historischen Rechtsschule“ in Österreich, vor allem aufgrund seiner wichtigen Rolle bei der Umsetzung der Studienreform 1855 an der juridischen Fakultät der Universität Wien. 1881 wurde er zum Präsidenten des österreichischen Reichsgerichts ernannt.
Archiv der Universität Wien, Senat GZ 1076 aus 1924/25 (Eintragung Ehrentafel).
Archiv der Universität Wien, Senat S 90.42 (Errichtung des Denkmals im Arkadenhof).
Zuletzt aktualisiert am 12/01/23