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Der Rektor der Universität Wien verurteilt einen Studenten zum Tode (1704)

Courtesy: Archive of the University of Vienna Signatur: Kod. M 8
1704

Der Student Anton Straub war wegen Diebstahls vom Landgericht in St. Pölten zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Da die Universität dies als Verstoß gegen das Privileg der eigenständigen Gerichtsbarkeit über alle Universitätsangehörigen betrachtete, intervenierte der Rektor Jakob Greyssing erfolgreich, und handelte den Fall nochmals vor dem Universitätskonsistorium ab. Anton Straub wurde erneut zum Tode verurteilt, diesmal sollte die Hinrichtung jedoch durch das Schwert erfolgen, da die Studenten in dieser Hinsicht den Adeligen gleich gehalten wurden. Die Exekution auf dem Universitätsplatz (heute Ignaz-Seipel-Platz) war schon vorbereitet und eingeleitet, als im letzten Augenblick die kaiserliche Begnadigung zu einer fünfjährigen Festungshaft in Raab (Györ) eintraf.

Der Fall erschien dem Rektor so bedeutsam, dass er in der Matrikel der Universität Wien dazu einen mehrseitigen Bericht eintragen ließ: "Casus seriesque processus et executionis criminalis den Antonium Straub rhetorices studiosum betreffend".

Wiener Universitätsmatrikel, Kod. M 8, fol. 170b

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