Kaspar Maiselstein, Dr. decr.
(Casparus de Maiselstain)
Functions
Rector | 1400 | |
Dean | Juridical Faculty | 1408 |
Dean | Juridical Faculty | 1409/10 |
Dean | Juridical Faculty | 1414 |
Dean | Juridical Faculty | 1416 |
Dean | Juridical Faculty | 1419/20 |
Dean | Juridical Faculty | 1424 |
- Juridical Faculty
Kaspar Maiselstein, der im Sommersemester 1400 zum Rektor gewählt wurde, stammte vermutlich aus dem Allgäu. Sein Nachname verweist auf die Gemeinde Obermaiselstein bei Oberstdorf. Seine Immatrikulation im Wintersemester 1385/86 erfolgte ohne Nennung eines Herkunftsortes als Angehöriger der Österreichischen Nation, was gegen diese Annahme spräche. Allerdings sind die Nationszuordnungen in der Matrikel nicht immer zutreffend. Die in der älteren Literatur vertretene These, dass Maiselstein mit dem 1383 in Prag immatrikulierten Priester Caspar Steinlini de Meiselstein identisch sei, ist nicht zu halten, da Maiselstein sonst nie als Priester genannt wird.
Um 1399 erhielt Maiselstein das Bakkalaureat, um 1401/02 das Lizenziat des Kirchenrechts. 1405 wurde er – inzwischen zum Doktor promoviert – als Nachfolger des Johannes de Garzonibus lector ordinarius. Bereits als Bakkalar war er in der Lehre tätig gewesen: Als Rektor bezeichnete er sich als Lektor des Liber Sextus, einer von Bonifaz VIII. in Auftrag gegebenen Dekretalensammlung.
Kaspar Maiselstein, der nach seinem Rektorat noch sechsmal zum Dekan der Juridischen Fakultät gewählt wurde, befasste sich wiederholt mit den kirchenrechtlichen und -politischen Themen seiner Zeit – von der kirchlichen Lehre abweichende Strömungen sowie die Beseitigung innerkirchlicher Missstände. 1410 gehörte er zu jenen Universitätsangehörigen, die – wenn auch nur als Beobachter – am Prozess gegen Hieronymus von Prag teilnahmen. Ein Jahr später war er Mitglied einer Universitätskommission, die die Stadt Wien bei ihrer Auseinandersetzung mit dem Passauer Offizial wegen eines inhaftierten Häretikers beriet.
1412 wurden Maiselstein, Petrus von Pulkau und Lambert von Geldern von ebendiesem Offizial, Wenzel Thiem, mit der Kundmachung eines Ablasses Papst Johannes‘ XXIII. betraut. Die drei Universitätsangehörigen waren auch für die Verwaltung der eingenommenen Ablassgelder verantwortlich, mit dem ein Kreuzzug gegen König Ladislaus von Neapel und den römischen Papst Gregor XII. (Johannes war durch das Konzil von Pisa ernannt worden) finanziert werden sollte. Als Thiem in weiterer Folge die Universität der nachlässigen Handhabung des Ablasses und geheimer Sympathien für die Lehren Wycliffs beschuldigte, gehörte Maiselstein zu der von der Hochschule eingesetzten Kommission, die darüber an den Herzog berichten sollte. 1414 wurden auf dem Konzil von Konstanz neue Vorwürfe Thiems laut, weshalb die Universität etliche Doktoren, darunter wiederum Maiselstein, mit der Vorbereitung einer Klage beauftragte.
Dieser war bereits vor Ort, da er 1414 zusammen mit Peter von Pulkau zum offiziellen Vertreter der Wiener Universität auf dem Konzil ernannt worden war. Allerdings trat Maiselstein bereits im Frühjahr 1415 die Rückreise an, obwohl sich die Delegierten verpflichtet hatten, bis zum Konzilsende in Konstanz zu bleiben. In seinem Schlussbericht werden die Gründe dafür zwar nicht explizit genannt, sicherlich waren aber die hohen Lebenserhaltungskosten in Konstanz mitentscheidend, über die sich die beiden Delegierten mehrfach beschwert hatten und die von der Universität nur unzureichend behoben werden konnten.
1418 war Maiselstein Delegierter der Juridischen Fakultät auf der Salzburger Provinzialsynode, die sich im Gefolge des Konstanzer Konzils mit der Behebung von Missständen im Klerus sowie mit Maßnahmen gegen Ketzer wie Hussiten oder Juden befasste. Im selben Jahr kam es zu einer erneuten Zusammenarbeit Maiselsteins mit Peter von Pulkau, die von Albrecht V. mit der Visitation und Reform der Benediktiner- und Augustiner-Chorherrenstifte in Österreich betraut wurden („Melker Reform“). Der bis 1419 tätigen Kommission gehörte auch Nikolaus von Dinkelsbühl an; die drei Universitätsangehörigen bezeugten u.a. die Einsetzung des neuen Abtes von Melk, Nikolaus Seyringer.
Seyringer, Maiselstein und Dinkelsbühl untersuchten 1423 gemeinsam mit dem herzoglichen Kanzler Andreas Plank, wie der gestiegene Raumbedarf der Artistenfakultät zu lösen sei. Das Ergebnis dieser Erhebungen war die am 30. September 1423 bezeugte Übergabe eines Grundstückes an die Artistenfakultät. Auf diesem Grundstück wurde in den folgenden Jahren die „Neue Schule“ (Nova Structura) errichtet; das vom Herzog zur Verfügung gestellte Baumaterial stammte von der im Zuge der „Geserah“ zerstörten Synagoge.
1431 wurde Maiselstein, der seit 1418 Kleriker der Diözese Chur und seit 1419 Kanoniker in Freising war, in jene Universitätskommission berufen, die die Entsendung einer Delegation zum Konzil von Basel (1431–1449) vorbereitete. Er starb im Jahr 1432, vermutlich am 28. Februar. Die in der älteren Literatur aufgestellte Behauptung, dass Maiselstein von 1439 bis 1456 Propst des Augustiner-Chorherrenstifts St. Pölten war, ist mittlerweile widerlegt.
Von Maiselstein sind etliche Schriften überliefert. Die laut dem Universitätshistoriker Joseph Aschbach in der Österreichischen Nationalbibliothek erhaltenen Vorlesungen über den Liber Extra sind dort nicht nachweisbar. Erhalten sind Schriften zum Schisma und zum Konziliarismus; allerdings ist Maiselsteins Autorenschaft für den um 1409 entstandenen Traktat „Quia secundum iuris precepta“ unsicher. Möglicherweise stammt der Text auch von Gerhard Vischbeck. In einer der beiden erhaltenen Abschriften wird der Autor als „ordinarius in Vienna“ bezeichnet, was auf beide zutrifft. Weiters verfasste Maiselstein für Albrecht V. Gutachten zu politischen Themen, beispielsweise zum Passauer Bistumsstreit. Schließlich sind aus seiner Tätigkeit auf dem Gebiet der Klosterreform mehrere Schriften erhalten, u.a. der um 1428 entstandener Traktat „De esu carnium“. In der Frage des Fleischgenusses für Mönche vertritt Maiselstein eine großzügige Regelung – im Gegensatz zu seinem Kommissionskollegen Nikolaus von Dinkelsbühl, der sich in einer gleichnamigen Gegenschrift für strikte Abstinenz ausspricht.
Zuletzt aktualisiert am 08/06/21