Johannes Schallermann von Westfalen, Mag. art., Dr. decr.

1373 – 5.8.1465
born in Soest, Germany

(Iohannes (Joannes) Schallermann bzw. de Westualia)

Functions

Dean Juridical Faculty 1412
Rector 1416
Dean Juridical Faculty 1416/17
Dean Juridical Faculty 1421/22

Der um 1373 geborene Johannes Schallermann stammte aus einer Soester Bürgersfamilie. 1401 wurde er an der Universität Heidelberg immatrikuliert. Hier studierte er die artes und begann vermutlich mit dem Studium der Rechtswissenschaften, das er in Padua fortsetzte. 1411 wurde er zum Doktor des Kirchenrechts promoviert.

Er verließ Padua schon bald nach seiner Promotion, da er bereits im Sommersemester 1411 in Wien als Johannes Schallermann de Susato doctor decretorum immatrikuliert wurde – zunächst als Angehöriger der Rheinischen Nation. Der Eintrag wurde mit dem Vermerk, dass er einer anderen Nation angehöre, gestrichen, woraufhin er nochmals bei der Sächsischen Nation erfasst wurde. Bei der Immatrikulation in der Matrikel der Juridischen Fakultät wurde auch seine Aufnahme in die Fakultät vermerkt.

1412 wurde er anstelle Heinrich Fleckels von Kitzbühel zum Lehrer des Liber Sextus bestellt. In den Jahren 1411 und 1412 verhandelte er gemeinsam mit Johannes Syndrami mit der Artistenfakultät um die Rangfolge der Fakultäten bei offiziellen Universitätsauftritten. In den Wintersemestern 1412/13, 1416/17 und 1421/22 war Schallermann Dekan der Juridischen Fakultät; im Sommersemester 1416 wurde er zum Rektor der Universität gewählt. Im Jahr 1420 war er landesfürstlicher Superintendent. 1421 war er einer der Deputierten für die Exekution des Testaments des 1416 verstorbenen Breslauer Domherrn Nikolaus von Gleiwitz: Dieser hatte eine Ewigrente gekauft, die zum Unterhalt armer Schüler der Wiener Universität dienen sollte. Nach langwierigen Kompetenzstreitigkeiten mit dem Abt des Augustinerchorherrenstifts St. Maria auf dem Sande in Breslau um die Verwaltung des Stipendiums erhielt die Juridische Fakultät 1434 die Aufsicht über die als Schlesier- oder Silesienburse bezeichnete Stiftung.

Ab den 1420er Jahren wurde Schallermann zunehmend in die Kirchenpolitik der Habsburger eingebunden, weshalb er um 1425 seine Professur zurücklegte. 1418 wurde er auf Wunsch Albrechts V. gemeinsam mit Bartholomäus Fröwein von Ebrach, Peter Deckinger und Dietrich von Hammelburg zur Salzburger Provinzialsynode entsandt.

1424 reiste er als Gesandter des Herzogs nach Rom, um vor der Kurie dessen Position im Passauer Bistumsstreit darzulegen. Offenbar wurde er von Gegnern am Herzogshof beschuldigt, in Rom für den von Albrecht abgelehnten Leonhard Layminger zu intervenieren, da Papst Martin V. dem Herzog brieflich versicherte, dass sich sein Gesandter keinesfalls für Layminger ausgesprochen habe.

Weiters war Schallermann Rat Herzog Friedrichs IV. von Tirol und Hofkaplan König Sigismunds, und hatte diverse Pfründen und Ämter inne: 1428 wurde er Pfarrer der gutdotierten Pfarre Krems, 1431 bis 1432 scheint er als Domscholaster und Dompropst von Brixen auf. Weiters wird er von 1423 bis 1432 als Auditor der päpstlichen Rota genannt.

1432 war ein ereignisreiches Jahr für Schallermann. Er war Bevollmächtigter Friedrichs IV. beim Friedensschluss mit Bischof Alexander von Trient, und wurde vom Konzil von Basel als Gesandter nach Frankreich beordert. Im Herbst dieses Jahres sandte ihn Friedrich wegen der Neubesetzung des Bistums Gurk nach Rom: Nach dem Tod des Gurker Bischofs Ernst Auer von Herrenburg war es zwischen dem Erzbischof von Salzburg und Friedrich IV. zu einem Streit um die Neubesetzung gekommen. Während Erzbischof Johann II. den Domherrn Hermann Gnas nominiert hatte, propagierte Friedrich seinen Kanzler Lorenz von Lichtenberg.

Überraschenderweise entschied sich Eugen IV. für keinen der beiden Kandidaten, sondern ernannte im Jänner 1433 Schallermann zum neuen Bischof. Die Folge war ein mehrjähriger Streit um das Bistum Gurk, da Lichtenberg auf seinem Anspruch beharrte. Erst 1435 wurde Schallermann vom Konzil von Basel als Bischof bestätigt. Allerdings musste er Lichtenberg als Generalvikar anerkennen und ihm eine jährliche Pension bezahlen, was die Finanzen des bereits belasteten Bistums noch weiter schädigte.

Auch nach seiner Weihe hatte Schallermann diverse Konflikte zu bestehen, beispielsweise eine langwierige Auseinandersetzung mit den Grafen von Cilli wegen strittiger Besitzungen des Bistums in der Südsteiermark und Krain. Dieser Streit wurde 1443 durch gegenseitige Anerkennung des Besitzstandes beigelegt. Auch mit dem Gurker Domkapitel kam es zu Streitigkeiten über die Befugnisse von Kapitel und Bistum. Diese Auseinandersetzungen fanden mit einem 1452 geschlossenen Vertrag, in dem die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen festgelegt wurden, ihr Ende.

Unterstützung fand Schallermann bei Friedrich V. von Steiermark (als Kaiser Friedrich III.), der als Herzog die Vogteirechte über das Bistum innehatte. Friedrich vermittelte in der Nachfolgefrage und in der Auseinandersetzung mit dem Domkapitel, außerdem stellte er dem Bischof bewaffnete Truppen für die Fehde mit den Grafen von Cilli zur Verfügung.

Dank seines Vertrauensverhältnisses zu Friedrich war Schallermann sowohl bei dessen Königskrönung in Aachen 1442 als auch zehn Jahre später bei der Kaiserkrönung in Rom anwesend; im römischen Krönungszug erhielt er den ehrenvollen Platz unmittelbar hinter dem Kaiser zugewiesen.

Neben seinen bischöflichen Agenden war Schallermann auch Generalvikar des Erzbistums Salzburg. 1451 lud er den in Kärnten weilenden Prediger Johannes Capistran zu einem Besuch seines Bistums ein und wurde in Folge ein wichtiger Förderer Capistrans, mit dem er auch in Briefkontakt stand. 1453 legte Bischof Johannes V. Schallermann sein Amt nieder. Er starb am 5. August 1465 und wurde in der von ihm errichteten Kollegiatkirche St. Nikolaus in Straßburg (Kärnten) beigesetzt.

Archiv der Universität Wien, PH 7, Acta Facultatis Artium II (1416-1447), fol. 39v

Ulrike Denk

Zuletzt aktualisiert am 10/29/21