Ehrenbürger*innen der Universität Wien
Die akademische Ehrung der Ehrenbürgerschaft ist ein Dank an Personen, die die Universität großzügig finanziell unterstützen.
Die aktuellen Satzungen der Universität Wien legen zur akademischen Ehrung der Ehrenbürgerin oder des Ehrenbürgers fest:
"Die Universität Wien kann an Personen, die sich um die Ausgestaltung oder Ausstattungder Universität Wien oder durch ihr Wirken um die von der Universität Wien zu erfüllenden Aufgaben besondere Verdienste erworben haben, den Titel einer Ehrenbürgerin oder eines Ehrenbürgers der Universität Wien verleihen."
Aus den Richtlinien für akademische Ehrungen, § 5 (Ehrenbürgerin oder Ehrenbürger)
Die akademische Auszeichnung "Ehrenbürger" wurde erst im Nationalsozialismus 1938 an der Universität Wien eingeführt. Von 1938 bis 2000 wurden insgesamt 66 Personen mit dieser akademischen Ehrung ausgezeichnet (darunter 2 Frauen), seit 1.1.2000 wurden 6 Personen zu Ehrenbürger*innen der Universität Wien ernannt (darunter 1 Frau).
(Näheres zum aktuellen Procedere >>> Veranstaltungsmanagement)
Historisch
Bis 19. Jh. | Die akademische Ehrungsform "Ehrenbürger" war im österreichischen Hochschulsystem "informell" vorhanden. Vom 15. bis 19. Jahrhundert wurden auch Nicht-Universitätsangehörige - hohe geistliche und weltliche Würdenträger - als cives academici im weiteren Sinne, in die Matrikelbücher eingetragen, um ihre Verbundenheit mit der Universität zu dokumentieren, ohne dass dies im Detail explizit geregelt war.
1938 | Die auch in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert übliche satzungsmäßige akademische Ehrung "Ehrenbürger" wurde im Zuge des "Anschlusses" im Nationalsozialismus 1938 auch in Österreich formal eingeführt, aber in der NS-Zeit an der Universität Wien nie verliehen.
1945 | werden in Österreich die österreichischen Universitätsgesetze – in der austrofaschistischen Fassung – wieder in Kraft gesetzt, die diese Ehrungsform nicht vorsehen. Anfang Juni 1945 wird seitens der Universität Wien angeregt, die Ehrentitel "Ehrenbürger" und "Ehrenmitglied" neu zu schaffen und ein Verordnungsentwurf ausgearbeitet. Trotz Befürwortung durch die Rektorenkonferenz und mehrerer Urgenzen gibt es keine Entscheidung des zuständigen Staatsamtes/Bundesministeriums. Daraufhin beginnen die Hochschulen – ohne gesetzliche Grundlage – ab 1945 diese Titel zu verleihen (auch die Universität Wien (1946). 1951 antwortet Prof. Meister in der österr. Rektorenkonferenz auf die Frage, ob für die Verleihung des Ehrenbürgers eine ministerielle Zustimmung erforderlich sei, "daß die Ernennung von Ehrenbürgern ebenso wie von Ehrenmitgliedern einer besonderen Grundlage durch Gesetz oder Verordnung entbehre […] doch entspreche es einer allgemein gebrauchten Übung, dass Hochschulen verdiente Persönlichkeiten, die nicht für ein Ehrendoktorat in Frage kommen durch die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft auszeichnen. Da dieser Vorgang vom Ministerium nie beanstandet wurde, so könne er auch weiter geübt werden. Eine Einreichung an das Ministerium um Genehmigung … sei bisher nie erfolgt." (Protokoll der Rektorenkonferenz vom 16. März 1951)
1955 | Das Hochschulorganisationsgesetz vom 13. Juli 1955, BGBl. Nr. 154/1955 führte im VIII. Abschnitt, betreffend Ehrentitel, neben dem schon bislang üblichen "Ehrendoktorat" (§ 63) auch die "Ehrenbürger" und die "Ehrensenatoren" (§ 65) (wieder) ein. "Ehrenbürger" wurde (wieder) eingeführt für (2) "Personen, die sich um die Ausgestaltung oder Ausstattung einer Hochschule besondere Verdienste erworben haben". Diese Verleihung bedarf (3) "der Genehmigung des Bundesministeriums für Unterricht." Die Ehrenbürger erhalten (4) ein Diplom, ihre Namen werden im Ehrenbuch der Hochschule verzeichnet, und sie haben das Recht, an allen akademischen Feierlichkeiten im Gefolge der akademischen Funktionäre teilzunehmen. Dies wird sinngemäß in alle nachfolgenden Universitäts(organisations)gesetze[1] übernommen und gilt bis heute.
Kritische Reflexion der bisherigen Ehrungspraxis 2022/23
Die Universität Wien hat sich 2022 entschieden, nach den Grundsätzen „Transparenz – Kommentierung – Sichtbarmachung“ ihre bisherige Ehrungspraxis kritisch aufzuarbeiten. Dabei wurden auch 1 „problematische“ bzw. 1 „diskussionswürdige“ Ehrenbürgerschafts-Auszeichnungen festgestellt.
Ziel der kritischen Auseinandersetzung war es nicht, symbolische posthume Aberkennungen auszusprechen (die Ehrung erlischt mit dem Tode des Trägers/der Trägerin) oder sie aus den Ehrungslisten zu streichen, sondern die kritischen Aspekte sollten hier auf der offiziellen Geschichte-Website der Universität Wien dokumentiert, benannt und sichtbar gemacht werden.
Last edited: 07/04/23