100 Jahre Jus-Studium für Frauen
Erst im Jahr 1919 wurden die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien für Hörerinnen geöffnet; auch der Weg in die Berufswelt war für die Absolventinnen steinig.
Nachdem Frauen bereits 1897 zum Studium an der philosophischen und 1900 an der medizinischen Fakultät zugelassen worden waren, wurden im April 1919 endlich auch die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien für Hörerinnen geöffnet. Die Zahl der Studentinnen blieb jedoch zunächst gering (ca. fünf Prozent) und in den ersten zehn Jahren promovierten nur insgesamt 76 Frauen.
Die ersten Absolventinnen
Marianne Beth war die erste Frau, die im Juni 1921 das Rechtsstudium in Wien abschließen konnte. Ihr folgten im Studienjahr 1921/22 Helene Mayer und Maria Hafferl (geb. Bernatzik), deren Vater, Edmund Bernatzik, ein renommierter Staatsrechtler an der Universität Wien, sich als Vorkämpfer für das Frauenstudium eingesetzt hatte.
1928: Marianne Beth als Anwältin zugelassen
Marianne Beth studierte zunächst Orientalistik und evangelische Theologie, dann nach der Promotion 1912 zum Doktor der Philosophie von 1919 bis 1921 Rechtswissenschaften in Wien. Nach ihrer Promotion zum doctor utriusque iuris 1921 trat sie als erste Rechtsanwaltsanwärterin Österreichs in die Kanzlei ihres Vaters ein, legte 1924 die Rechtsanwaltsprüfung ab und wurde 1928 als erste Frau in die Rechtsanwaltsliste der Kammer Wien eingetragen.
Nach dem "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich 1938 wurde sie als Jüdin im Sinne der NS-Rassegesetze aus der Rechtsanwaltsliste gelöscht, ihr Ehemann als Universitätsprofessor an der Evangelisch-Theologischen Fakultät zwangspensioniert. Die Familie Beth sah sich zur Emigration in die USA gezwungen, wo Marianne Beth nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten konnte.
Die zweite Wiener Rechtsanwältin Österreichs war die 1923 in Wien promovierte Julie Riesenfeld (geb. Adler). Auch sie wurde 1938 von den Nationalsozialisten aus der Rechtsanwaltsliste gelöscht und flüchtete mit ihrem Mann nach London, wo sie ebenfalls den Rechtsanwaltsberuf nicht mehr ausüben konnte.
1947: Gertrud Jaklin und Johanna Kundmann zu Richterinnen ernannt
War schon der Weg für Frauen in die Rechtsanwaltschaft durchaus steinig, so galt dies in noch viel höherem Maße für das Amt der Richterin: Erst 1947 wurden die ersten Richterinnen in Österreich ernannt. Gertrud Jaklin (geb. Sollinger) war noch während der NS-Zeit – infolge des kriegsbedingten Juristenmangels – nach Ablegung des Referendarexamens (kleine Staatsprüfung) in Wien in den richterlichen Vorbereitungsdienst aufgenommen worden, erwarb 1942 das Doktorat und absolvierte 1944 das Assessorexamen (große Staatsprüfung). 1947 wurde sie zur Hilfsrichterin in einer Außerstreitabteilung des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien und wenig später als selbständige Richterin ernannt.
Johanna Kundmann war die zweite 1947 ernannte Richterin, die ebenfalls zunächst im Außerstreitbereich eingesetzt war und 1947 Jugendstrafrichterin in Linz wurde.
Frauen in der Staatsanwaltschaft und an der Universität
Noch länger dauerte es für Frauen, in die Staatsanwaltschaft vorzudringen. Die erste Staatsanwältin Gerda Meissl, Tochter eines Rechtsanwaltes, schloss im Jänner 1937 ihr Jusstudium ab, begann 1941 als Referendarin und fand nach Bestehen der Assessorprüfung 1943 bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Anstellung, ohne aber an Verhandlungen teilnehmen zu dürfen. 1951 wurde sie zur Richterin und 1959 zur ersten Staatsanwältin in Wien ernannt.
Die zweite Staatsanwältin Österreichs war die einer Juristenfamilie entstammende Margareta Haimberger (geb. Eisenstädter), die 1945 promovierte und seit 1946 der Staatsanwaltschaft beim Jugendgerichtshof Wien zugeteilt war. Nach ihrer Ernennung 1948 zur Richterin war sie 1961 bis 1963 Vorsitzende beim Jugendgerichtshof und wurde 1964 zur Staatsanwältin ernannt.
Die erste ordentliche Jus-Professorin war Sibylle Bolla-Kotek, die 1958 zur Professorin für Römisches Recht an der Universität Wien ernannt wurde.
Vorreiter USA, Schweiz und Frankreich
Österreich lag hinsichtlich der Karrierechancen für Juristinnen durchaus im guten Mittelfeld. Absoluter Vorreiter waren aber die USA, die schon 1879 Frauen zu den Justizberufen zuließen und 1900 schon 558 Anwältinnen und Richterinnen zählten. Als Pioniere in Europa sind die Schweiz und Frankreich zu nennen. Die erste Schweizer Juristin promovierte 1887 und bereits 1898 wurden Frauen in Zürich zur Anwaltschaft zugelassen. Frankreichs erste Juristin erhielt ihr Doktorat 1890 und die erste Anwältin ihre Zulassung 1900.
Auch in den skandinavischen Ländern schlossen die ersten Frauen das Rechststudium noch vor 1900 ab und um die Jahrhundertwende gab es hier bereits die ersten Rechtsanwältinnen. Norwegen hatte 1911 sogar schon eine Staatsanwältin und in den 1920er Jahren dann die ersten Richterinnen.
So ermöglichten also zwar einige europäische Länder schon vor 1918 den Frauen das Studium und die Berufsausübung, viele andere jedoch erst in der Zwischenkriegszeit, wie z.B. Deutschland, Italien, Großbritannien, Belgien, Spanien, Polen, die Tschechoslowakei, Jugoslawien, Rumänien und die Türkei. Auch Richterinnen wurden teilweise ebenfalls schon in den 1920er Jahren ernannt, wie z.B. in Deutschland und in der Türkei, oft jedoch erst nach 1945, wie etwa in Italien, Ungarn und Bulgarien.
"To open the way to the bar for others of my sex"
Der Weg für Frauen in die Rechtsberufe war freilich in allen Ländern ein langer und dorniger, der erhebliches Durchhaltevermögen von seinen Protagonistinnen verlangte, wie es Clara Brett Martin, die erste Rechtsanwältin in Ontario zum Ausdruck brachte, als sie 1897 im Alter von 23 Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassen wurde:
"If it were not that I set out to open the way to the bar for others of my sex, I would have given up the effort long ago."
Und heute?
Mittlerweile machen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die Studentinnen bereits über 58 Prozent und die Professorinnen fast 28 Prozent (Stand 2016/17) aus. In der Justiz sind ca. 55 Prozent Richterinnen und ca. 52 Prozent Staatsanwältinnen, während der Frauenanteil in der Rechtsanwaltschaft nur magere 22 Prozent beträgt – trotz über 49 Prozent Rechtsanwaltsanwärterinnen (Stand 2018). Hier besteht also massiver Nachholbedarf, weist doch etwa die Rechtsanwaltschaft in Deutschland bereits einen Frauanteil von über 34 Prozent und die in Frankreich sogar von ca. 54 Prozent auf.
Last edited: 03/05/24