Leon Landau
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Leon LANDAU, geb. am 14. Mai 1911 in Przemyśl, Galizien/Österreich-Ungarn [Polen] (heimatberechtigt in Ropica polska bei Gorlice/Polen, Staatsbürgerschaft 1938: Polen), Sohn von David Landau (Handelsvertreter in Przemyśl), wohnte zur Untermiete in Wien 2., Malzgasse 2/17. Er hatte am 25. Juni 1930 am Bundesgymnasium Wien 2 die Reifeprüfung (Matura) abgelegt und ab Wintersemester 1932/33 enbegonnen an der Universität Wien Geschichte zu studiert. Er war zuletzt im Wintersemester 1937/38 an der Philosophischen Fakultät im 8. und letzten Studiensemester inskribiert und belegte Vorlesungen in Geschichte und Geographie.
Er hatte sich bereits am 12. November 1937 zu den Abschlussprüfungen ("Rigorosen") angemeldet und am 15. Dezember 1937 bzw. 31. Jänner 1938 das erste Rigorosum bestanden, am 1. Februar 1938 wurde das Absolutorium ausgestellt.
Dann wurde er im Nationalsozialismus nach dem "Anschluss" aus rassistischen Gründen gezwungen, das Prüfungsverfahren abzubrechen und die Universität Wien zu verlassen. Er konnte sein Studium nicht mehr abschließen.
Er musste aus Wien fliehen und konnte in das britische Mandatsgebiet Palästina [Israel] emigrieren und lebte in Jerusalem Keren Kayemeth Str. 6 und wandte sich von dort Anfang 1947 wieder an die Universität Wien. Er wies darauf hin, dass er unter der Leitung von Prof. Wilhelm Bauer (1877–1953) bereits ab März 1937 mit der Stoffsammlung für seine Dissertation "Die Stellung der Juden in Österreich, 1849–1867" begonnen hatte, das gesamte Archiv- und Recherche-Material aber bei seiner Flucht aus Österreich 1938 zurücklassen musste:
"Mit Ausnahme einer provisorischen chronologischen Aufstellung und einigen Notizen und Exzerpten, ist der grösste Teil meiner Arbeit verloren gegangen."
Er verwies darauf, dass er sein Geschichtestudium auch weiterhin fortsetzte, bis er zum Kriegsdienst in der britischen Armee/Royal Air Force einrückte, wo er erst im Herbst 1947 demobilisiert worden ist und wollte nun das Prüfungsverfahren zur Erwerbung philosophischen Doktorates fortsetzen und abschließen und fragte um die Bedingungen – bzw. die in solchen Fällen vorgesehenen Erleichterungen – nach. Am 8. März teilte ihm der Dekan der Philosophischen Fakultät mit, dass die Fakultät bereits in einem anderen Fall einem ehemaligen Studenten aus Wien, der in Tel Aviv seine Dissertation fertiggestellt habe,
"besonders entgegengekommen [sei] und wir werden natürlich auch in ihrem Falle die besonders schwierigen Umstände, unter denen Sie zu arbeiten hatten, zu berücksichtigen wissen. Aber natürlich ist es notwendig, daß Sie zur Ablegung der Prüfungen nach Wien kommen und außerdem ist es notwendig, daß Sie eine Dissertation vorlegen, die Sie eben aufgrund der noch geretteten Unterlagen und Notizen fertigzustellen hätten."
Diese Notwendigkeiten sind die für alle geltenden Anforderungen des Promotionsverfahrens ohne ein erkennbares Entgegenkommen und darauf bezog sich Leon Landau auch in seiner Antwort vom 31. März 1947, dass ihm der Fall des Studienkollegen aus Tel Aviv wohl vertraut sei, bei dem von der Ablegung der Rigorosenprüfungen abgesehen wurde, und ersucht dies auch in seinem Falle so zu halten, wobei der eines der beiden Rigorosen ja bereits 1938 erfolgreich abgelegt hatte und er auch gerne seine Dissertation fertigstellen und vorlegen würde.
"Ich bitte bei Ihren Überlegungen in Betracht zu ziehen, dass die Ablegung weiterer Prüfungen und die hiedurch benötigte Reise nach Wien für mich nicht nur keine Erleichterung, sondern im Gegenteil eine Erschwerung bedeuten würden."
Dieses Schreiben kam aus ungeklärten Umständen aber erst neun Monate später am 5. Jänner 1948 im Dekanat an, das dann umgehend antwortete, dass auch in den bisherigen Fällen von Rigorosen nur dann abgesehen wurde, wenn im Ausland entsprechende akademischen Grade erworben wurde, die ersatzweise eingerechnet wurden, was auch in seinem Fall möglich wäre, wenn er entsprechende Prüfungen vorweisen könne, und schließt leicht widersprüchlich:
"Eine Zuerkennung des Doktorates ohne Ablegung der Rigorosen kann nicht vorgesehen werden."
Damit endet der Briefwechsel in den Akten im Archiv der Universität Wien, eine Promotion von Leon Landau ist in den Promotionsprotokollen der Universität Wien auch in den nächste 15 Jahren nicht nachweisbar.
Ehrung
Seit 2009 wird an ihn im "Gedenkbuch für die Opfer des Nationalsozialismus an der Universität Wien 1938" erinnert (online).
Seit 2022 findet sich sein Name auch auf dem "Wenn Namen leuchten | Denkmal für die im Nationalsozialismus vertriebenen Geschichte-Studierenden und -Lehrenden der Universität Wien", im ersten Stock des Hauptgebäudes der Universität.
Archiv der Universität Wien/Nationale PHIL 1937-1938, Rigrorosenprotokoll PHIL 13903, PHIL GZ 45 ex 1946/47, ONr. 7–7b.
Zuletzt aktualisiert am 01/22/24