Österreichische Hochschülerschaft

1945–2015

Die Sachwalterschaft der "Hochschüler Österreich" (HÖ), die linientreue Vertretung der Studierenden im austrofaschistischen Ständestaat 1933-38, war eine erste staatliche Gesamt-Studierendenvertretung mit Pflichtmitgliedschaft. Nach ihrer Auflösung im Nationalsozialismus, wurde sie 1945 unter dem Titel "Österreichische Hochschülerschaft" (ÖH) reaktiviert.

Die ÖH verpflichtet alle eingeschriebenen, ordentlichen Studierenden zur Mitgliedschaft und ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die ÖH bietet ein wichtiges Feld politischer Rekrutierung für die im Parlament vertretenen Parteien.
Die Aufgaben und Rechte der ÖH unterscheiden sich kaum von denen der Sachwalterschaft: Studienberatung, wirtschaftliche Hilfeleistungen für Studierende, kulturelle Förderungen, körperliche Ertüchtigungen, Unterstützung ausländischer Studierender, Mitwirkung in Gremien zur studentischen Disziplin und Stipendienkommissionen. Diese Bereiche zählen neben anderen bis heute zu den Aufgaben der ÖH. Zudem erhielt die ÖH den Auftrag Vorerhebungen zur Entnazifierung der Studierenden durchzuführen. Die eingesetzte Überprüfungskommission schlug verhältnismäßig wenige Studierende zum Ausschluss vom Studium vor, was zu starken personellen Kontinuitäten führte.
Im Hochschülerschaftsgesetz von 1950 wurden die Rechte der Hochschülerschaft ausgeweitet und die Kandidatur von Gruppierungen erlaubt, die nicht das Mandat einer zu den Nationalratswahlen zugelassenen Partei besaßen. 1964 wurde der Rat für Hochschulfragen von Minister Piffl-Percevic (ÖVP) einberufen, der als Expertengremium gesetzliche Novellierungen vorschlug. Ab 1967/68 begann eine Reformdiskussion der ÖH, in der erst von sozialdemokratischen, danach auf von christlich-sozialen und konservativen Studierenden eine drittelparitätische Mitbestimmung (je ein Drittel Studierende, AssistentInnen und ProfessorInnen) in der Selbstverwaltung der Universitäten gefordert und schließlich realisiert wurde. Weitere Reformforderungen folgten. Viele davon wurden mit dem Hochschülerschaftsgesetz 1973 und dem Universitätsorganisationsgesetz 1975 verwirklicht. Dabei wurde die Struktur der ÖH reformiert und vor allem auf Ebene der Institute und Studienrichtungen die formale Mitbestimmung von Studierenden ermöglicht.
Mit dem Universitätsorganisationsgesetzt 2002, das zu einer Neugründung aller österreichischen Hochschulen und zu einer Zentralisierung der Entscheidungsstrukturen führte, wurde die studentische Mitbestimmung stark reduziert, die von AssistentInnen völlig aufgehoben. Die ÖH wurde in der Folge seitens der Regierung in ihrer bestehenden Form in Frage gestellt, ihre hochschul- und gesellschaftspolitischen Aufgaben sollen zu Gunsten von Servicefunktionen eingeschränkt werden.