Anton Alois Buchmayer, Dr. theol. h.c.

8.6.1770 – 2.9.1851
geb. in Waidhofen an der Ybbs, Österreich gest. in St. Pölten, Österreich

Ehrungen

Ehrung Titel Datierung Fakultät
Ehrendoktorat Dr.theol. h.c. 1836 Katholisch-Theologische Fakultät

Funktionen

Universitätskanzler 1840–1843
Rektor 1842/43

Anton Alois Buchmayer (Anton Aloys Puchmayr), Sohn des Müllermeisters Franz Puchmayr und dessen Frau Magdalena Stiblehner, absolvierte das Klostergymnasium in Seitenstetten. Anschließend studierte er als Zögling der St. Pöltner Diözese Theologie am neu eingerichteten Generalseminar in Wien – die Ausbildung in der von Joseph II. gegründeten, staatlich kontrollierten Priesterbildungseinrichtung prägte Buchmayer nachhaltig. Am 8. Juli 1792 wurde er in St. Pölten zum Priester geweiht. Anschließend widmete er sich der Seelsorge – zunächst als Kooperator in St. Valentin, ab 1797 als Domkurat in St. Pölten und ab 1801 Pfarrer im Kloster Erla bei St. Pantaleon.

1803 zum Konsistorialrat und Kanzler der Diözese St. Pölten ernannt, stieg Anton Buchmayer dort 1806 zum Domherren, 1811 zum Domscholaster und 1814 zum Domdechant auf. Nach dem Tod des Bischofs Gottfried Joseph Crüts van Creits wurde er 1815 zum Generalvikar ernannt. Buchmayer regte dessen Nachfolger Johann Nepomuk Dankesreither 1816 an, Diözesan-Stipendien zur Unterstützung armer Theologiestudenten zu gründen – mithilfe zahlreicher Spenden konnten bald fünf Studienplätze finanziert werden. Ab 1817 war Buchmayer als Dechant für die Gemeinde Raabs an der Thaya und als bischöflicher Kommissär für das Gymnasium in Horn zuständig. 1820 wurde er zum Titularpropst des Stifts Ardagger ernannt.

Seine Karriere in der kirchlichen Verwaltung setzte Buchmayer ab 1823 in Wien als n.ö. Regierungsrat und Referent in geistlichen Angelegenheiten fort. 1832 zum wirklichen Hofrat ernannt, übernahm er dieselbe Referententätigkeit für die Vereinigte Hofkanzlei.
1835 berief ihn der Wiener Erzbischof Vincenz Eduard Milde zum Weihbischof und Generalvikar der Wiener Erzdiözese und verlieh ihm den Titel Bischof von Helenopolis. 1836 wurde er zum Ehrendoktor der Universität Wien ernannt.

Anton Buchmayer fungierte von 1840 bis 1843 als Dompropst von St. Stephan und – damit verbunden – als Kanzler der Universität Wien. An der Universität Wien wurde er zudem zum Rektor für das Studienjahr 1842/43 gewählt.

Nach dem Tod des Bischofs von St. Pölten Michael Johann Wagner nominierte Kaiser Ferdinand I. im Dezember 1842 Buchmayer als dessen Nachfolger. Am 30. April 1843 zum 9. Bischof von St. Pölten geweiht, wirkte er bis zu seinem Tod acht Jahre lang als erster aus der Diözese selbst hervorgegangener Träger dieses Kirchenamtes.

Im Gegensatz zu seinem Vorgänger Wagner war Buchmayer ein vehementer Vertreter des Josephinismus und sah sich dementsprechend als Beamter der Staatskirche, der klerikale Disziplin sowie kirchliche Treue betonte. Seine bürokratische Prägung und seine konservative Einstellung ließen ihn gegen Neuerungen auftreten, so wandte er sich etwa entschieden gegen die Bildung und Förderung religiöser Vereine. Andererseits engagierte er sich für die Einrichtung eines Taubstummeninstituts in St. Pölten, für das die Ideen von Franz Hermann Czech, Religionslehrer am Wiener Taubstummeninstitut, Vorbildfunktion hatten. Mithilfe einer Finanzierung aus Spenden und Legaten konnte das St. Pöltner Institut 1846 eröffnet werden. Buchmayer ließ zudem zahlreiche Stiftungen gründen. Während seines Episkopats wurde die Bistums-Bibliothek neu geordnet und Kataloge vervollständigt, die der Landesstelle vorgelegt und von dieser approbiert wurden.

Die Revolutionsstimmung des Jahres 1848 beunruhigte Buchmayer, auch wenn es in seiner Diözese zu keinen Aufständen kam. Als nach dem Ende der Revolution und der Thronbesteigung Kaiser Franz Josephs Entwürfe einer neuen Verfassung (Kremsierer Entwurf) vorlagen, übten Buchmayer sowie die Bischöfe von Wien und Linz im Dezember 1848 in einer gemeinsamen Stellungnahme Kritik an der fehlenden religiösen Grundlage. Sie bedauerten die postulierte Trennung von Kirche und Staat bzw. die religiöse Gleichstellung, durch die die katholische Kirche den Status einer privilegierten Staatskirche in Österreich verlor. Insbesondere sprachen sich die drei Bischöfe gegen die Loslösung des öffentlichen Schulunterrichts aus der Verantwortung der Kirche sowie gegen die geplante – aber letztlich nicht umgesetzte – Einführung der Zivilehe aus. 1851 führte Bischof Buchmayer gemeinsame Priesterexerzitien für den Säkular-Klerus der Diözese – neben den bereits bestehenden jährlichen Privatexerzitien – ein.

Anton Buchmayer wurde für seine Verdienste vielfach geehrt. Neben den erwähnten Ernennungen zu Regierungsrat und Hofrat war er Präses des fürsterzbischoflichen Konsistoriums. 1836 wurde er zum Ehrendoktor (Dr. theol. h. c.) der Universität Wien ernannt. Anlässlich seines 50-jährigen Priesterjubiläums 1842 wurde ihm das Kommandeurkreuz des Leopold-Ordens verliehen.

Anton Alois Buchmayer starb 1851 im Alter von 81 Jahren in St. Pölten. Er hinterließ der St. Pöltner Diözese testamentarisch 20.000 Gulden als Stammkapital für einen Diözesan-Studienfonds, der armen Priestern zugutekommen sollte.

Katharina Kniefacz

Zuletzt aktualisiert am 03.04.2024 - 21:11

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