Die Universitätsreformen unter Ferdinand I.

Eine Hochschule als Instrument zur Durchsetzung der landesfürstlichen Zentralgewalt.
1521–1554

„Die Universität muss ständig reformiert werden“. Wenn man sich die diversen Universitätsorganisationsgesetze der letzten Jahre in Erinnerung ruft, könnte diese Aussage durchaus im Zuge der diversen Neuordnungen des Hochschulwesens gefallen sein. Tatsächlich stammt sie aus der Zeit des Humanismus, in der es ebenfalls zu tiefgreifenden Veränderungen in Administration und Lehre an der Universität Wien kam.

Zwei wesentliche Punkte der Reformbestrebungen haben sich über die Jahrhunderte hinweg nicht geändert: einerseits die Frage der Finanzierung der Hochschule und damit eng verbunden die Einflussnahme des Staates auf die Administration und Lehre.

Die Universität Wien, die bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts eine der meistfrequentierten Universitäten nördlich der Alpen war, erlebte ab etwa 1520 einen starken Rückgang der Studentenzahlen und – damit verbunden – einen Abfall des Unterrichtsniveaus.

Humanistische Kritik am universitären Lehrbetrieb

Die Gründe dafür lagen vor allem in der Verbreitung humanistischen und reformatorischen Gedankenguts. Zwar beriefen die Landesfürsten Humanisten nach Wien, doch gestaltete sich ihre Eingliederung in den Universitätsbetrieb als schwierig. Die Humanisten erachteten die hier gelehrten Inhalte und die dabei verwendeten Methoden als veraltet und waren deutlich stärker in Richtung Hof orientiert. Als Beispiel für humanistische Kritik an den spätmittelalterlichen Lehrmethoden sei der boshafte Ausspruch von Aeneas Silvius Piccolomini (dem späteren Papst Pius II.) über den Wiener Theologen Thomas Ebendorfer von Haselbach zitiert: Ebendorfer sei „ein nicht unberühmter Theologe“, der auch „nicht unnützliche Geschichtswerke“ verfasse; allerdings lese er bereits seit 22 Jahren über das erste Kapitel des Buches Jesaias und komme immer noch nicht zu einem Ende …

Auch wenn die in Wien tätigen Humanisten der Universität ablehnend gegenüber standen, gab es doch zumindest lose Verbindungen – in erster Linie durch das 1501 eingerichtete „Poetenkolleg“, an dem humanistische Lehrinhalte vermittelt wurden. Allerdings waren die dort angebotenen Vorlesungen für die Studenten der Artistenfakultät nicht verpflichtend.

Existenzbedrohende Krise

Eine wesentlich massivere Bedrohung für die Hochschule war die Verbreitung der Lehren Martin Luthers, der Universitäten als päpstliche Einrichtungen strikt ablehnte. Allerdings revidierte er seine anfängliche generelle Geringschätzung der Bildung und forderte, dass diese in erster Linie der Erziehung zum wahren Christentum zu dienen habe. Nicht zuletzt deshalb läge es auch im Interesse der (protestantischen) Obrigkeiten, das Schulwesen auszubauen und zu fördern. Deshalb kam es im Laufe des 16. Jahrhunderts im Reich zur Gründung zahlreicher protestantischer Schulen und Universitäten, die in Konkurrenz zu den bestehenden (katholischen) Institutionen wie Wien traten. Gerade in Wien, wo die Studenten bis zum 16. Jahrhundert überwiegend der „Rheinischen Nation“ (Süd- und Südwestdeutschland) angehörten, kam es dadurch zu einem starken Einbruch der Immatrikulationszahlen.

Zusätzlich minderten wiederkehrende Seuchen und die ständige Bedrohung durch die Osmanen die Attraktivität des Studienortes Wien. Durch die Verringerung der Studentenzahlen hatte die Universität hohe Einkommensverluste zu beklagen, die nicht durch die mangelhafte landesfürstliche Dotation ausgeglichen werden konnten. Diese Minderung der Finanzkraft verstärkte die allgemeine Misere der Hochschule und gefährdete ihren Weiterbestand.

Maßnahmen zur Verbesserung der desolaten Universität

Erzherzog Ferdinand, der seit 1521 die österreichischen Erblande regierte, war bestrebt, die landesfürstliche Macht gegenüber den Ständen zu stärken und auszubauen. In diesem Zusammenhang erkannte er – ebenso wie die protestantischen Obrigkeiten – die Bedeutung von Schulen und Universitäten als Ausbildungsstätten für künftige Beamte und loyale Untertanen. Um dieses Ziel zu erreichen, galt es einerseits, das Unterrichtsniveau wieder anzuheben, um gegenüber den neuentstandenen Universitäten konkurrenzfähig zu werden. Andererseits musste verhindert werden, dass über den Umweg der Bildung reformatorisches Gedankengut verbreitet wurde – die Universität Wien war ohnehin schon stark protestantisch unterwandert: Während die Theologische Fakultät durch den wachsenden Mitgliederschwund de facto nicht mehr existierte, waren die Anhänger Luthers an den drei weltlichen Fakultäten in der Mehrheit. So weigerten sie sich, 1524 Gutachten zu protestantischen Schriften zu verfassen. Die Juristen und Mediziner erklärten, dass dies nicht zu ihren Aufgaben gehöre, während die Mitglieder der Artistenfakultät argumentierten, dass sie keine Bücher beurteilen könnten, die sie nicht lesen dürften – schließlich sei die Lektüre der Werke Luthers seit 1520 verboten!

Damit die Universität Wien die ihr vom Landesfürsten zugedachten Aufgaben – fundierte Ausbildung für zukünftige Beamte auf katholischer Basis – erfüllen konnte, waren tiefgreifende Reformen notwendig.

Erhöhung der Universitätsfinanzen und stärkere landesfürstliche Kontrolle

Bereits die ersten Untersuchungen 1524 benannten die unzureichende finanzielle Ausstattung als Hauptproblem der Universität. Eine von der Niederösterreichischen Regierung bestellte Kommission schlug 1528 vor, der Universität die Güter des aufgelassenen St. Ulrichsklosters in Wiener Neustadt zu überlassen und vom Prälatenstand regelmäßige Zahlungen für die Hochschule einzuheben.

Diese Vorschläge wurden aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse (Belagerung Wiens 1529) erst einige Jahre später wieder aufgegriffen und im sogenannten „Ersten Reformgesetz“ vom 2. August 1533 festgeschrieben. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Universitätsfinanzen waren die Untersuchung und der Ausbau des (privaten) Stipendienwesens, das dem landesfürstlichen Superintendenten unterstellt wurde. Dieser sollte die Bursen und Stipendien mindestens einmal jährlich visitieren, um allfällige Mängel zu beheben. Weiters wurde die Zahl der Lehrkanzeln reduziert, um höhere Besoldungen zu ermöglichen.

1534 erfolgte eine wesentliche Änderung in der Universitätsadministration: Während bis dahin wichtige Fragen von der Universitätsversammlung entschieden wurden, wurde nunmehr das Konsistorium (ursprünglich eine Gerichtsversammlung) zum zentralen Entscheidungsgremium der Universität. Neben dem Rektor als Haupt der Universität und den Amtsträgern der Fakultäten und Nationen (Dekane und Prokuratoren) erhielten die Vertreter des Bischofs von Wien und des Landesfürsten – Universitätskanzler und landesfürstlicher Superintendent – einen Sitz im Konsistorium. Vor allem die Position des Superintendenten wurde stark aufgewertet. Nominell hatte er den Rang nach dem Rektor und dem Kanzler inne, tatsächlich nahm er schon bald eine führende Rolle ein, da er die Universitätsfinanzen verwaltete. Als landesfürstlicher Beamter war er in erster Linie dem Herrscher verpflichtet: Vor ihm legte er seinen Diensteid ab und war das „Auge und Ohr“ des Landesfürsten in der Universität.

Normierung des Studiengangs und Rekatholisierung der Universität

Durch das 1537 erlassene „Zweite Reformgesetz“ wurde der Studienplan neu organisiert. Die Zahl der besoldeten Lehrkanzeln und die von den Professoren vermittelten Lehrinhalte wurden genau geregelt und die für den Studiengang notwendigen Vorlesungen auf die besoldeten Lehrkanzeln beschränkt. Dadurch wurden die bis dahin vor allem an der Artistenfakultät „frei lesenden“ Magister überflüssig.

Ein weiterer Schwerpunkt der Reformen war die Rekatholisierung der Wiener Hochschule. Neben den in den beiden Reformgesetzen erlassenen Bestimmungen wurden die Bursenkonventoren 1536 angewiesen, die Rechtgläubigkeit der in den Bursen lebenden Studenten zu überprüfen. Absolventen der protestantischen Universität Wittenberg wurden in Wien nicht mehr zugelassen. 1554 wurde dies auf sämtliche nichtkatholische Universitäten ausgeweitet; nur Studenten, die an katholischen Hochschulen studiert hatten, wurden in Wien zur Promotion zugelassen. Umgekehrt war österreichischen Untertanen seit 1548 der Besuch ausländischer Universitäten verboten – lediglich die von den Jesuiten geleitete Universität Ingolstadt war davon ausgenommen. Die Überprüfung der Rechtgläubigkeit beschränkte sich nicht auf die Studenten, sondern erfasste seit 1546 auch die Professoren.

Die Berufung des Jesuitenordens nach Wien im Jahr 1551 war ein weiterer wichtiger Schritt zur katholischen Reform – nicht nur der Universität Wien, sondern des gesamten Schulwesens der Stadt.

Ergebnisse der Reformen Ferdinands I.

Die seit den 1530er Jahren beschlossenen Gesetze für die Universität wurden 1554 in der sogenannten Reformatio nova zusammengefasst und nochmals festgeschrieben.

Die von Ferdinand I. mit diesen Reformen angestrebten Ziele konnten nur teilweise erreicht werden. Als erfolgreich können die Maßnahmen zur Rekatholisierung der Universität eingestuft werden. Zwar wurden die von Ferdinand in dieser Hinsicht verfügten Maßnahmen unter seinem Nachfolger Maximilian II., der insgesamt dem Protestantismus deutlich toleranter gegenüber stand, in der Praxis nicht umgesetzt: So war es für Protestanten trotz der genannten Bestimmungen möglich, in Wien zu studieren und zu promovieren. Trotz dieser Duldung der Lutheraner sollte nach dem Willen Maximilians dennoch der „römisch-katholische“ Charakter der Universität gewahrt bleiben: Dies betraf in erster Linie religiöse Verpflichtungen der Universitätsangehörigen wie die Teilnahme an der Fronleichnamsprozession, die von den Protestanten abgelehnt wurde. Unter Rudolf II. und Ferdinand II. wurden die gegenreformatorischen Bestrebungen wieder forciert und zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht.

Als ebenfalls erfolgreich kann die Durchsetzung der landesfürstlichen Kontrolle über die Universität angesehen werden. Durch die Aufwertung des Superintendentenamtes wurde dieser die Kontrollinstanz des Fürsten in der Universität.

Als gescheitert muss dagegen die Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Universität angesehen werden. Zwar wies Ferdinand I. der Universität Güter von aufgelassenen Klöstern sowie Anweisungen auf Zahlungen aus landesfürstlichen Ämtern zu, doch konnte die Hochschule diese Ansprüche nur schwer oder gar nicht durchsetzen – nicht umsonst waren unter diesen Anweisungen auch solche für das sprichwörtlich gewordene „Salzamt“… Auch die Einhebung der „Prälatenkontribution“ verlief nur schleppend und brachte nicht die gewünschten Summen. Wegen dieser andauernden finanziellen Schwierigkeiten summierten sich die offenen Forderungen der Universität an das Ärar innerhalb von 200 Jahren auf mehr als eine halbe Million Gulden.

  • König Ferdinand I.

    Ferdinand I. als römisch-deutscher König vor einer Ansicht der Stadt Wien (Kupferstich und Radierung von Hans Sebald Lautensack).

    BestandgeberIn: Archiv der Universität Wien, Bildarchiv
    1556

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  • Sitzung des Universitätskonsistoriums

    Der Stich zeigt eine Sitzung des Universitätskonsistoriums gegen Ende des 17. Jahrhunderts. Der Text auf dem Bild hat programmatischen Charakter. Der...

    BestandgeberIn: Archiv der Universität Wien, Bildarchiv UrheberIn: C. G. Eimmart Signatur: B 77
    1693
  • Beschreibung der Bursen, Stiftungen und Benefizien der Universität Wien

    Seite 2 der für den kaiserlichen Superintendenten angefertigten Beschreibung der Bursen, Stiftungen und Benefizien der Universität Wien. Das Buch...

    BestandgeberIn: Archiv der Universität Wien Signatur: Ladula XXXIX Nr. 45
    1576