Ehrendoktorat der Universität Wien

1858–21. Jhdt.

Die akademische Ehrung des Ehrendoktorats ist für Personen bestimmt, die sich mit ihren wissenschaftlichen Leistungen für die Universität bzw. für eine Fakultät besonders hervorgetan haben.

Liste aller EhrendoktorInnen (chronologisch)

Liste aller EhrendoktorInnen (alphabetisch)

Ursprünge und Begründung des Doktorat honoris causa

Das „Verdienstdoktorat“ – Doktorat honoris gratia – erhielten einige angesehene Würdenträger wie Bischof Ulrich Grappler von Trappenburg (1650), Abt Berthold Dietmayr (1701) und Abt Adrian Plieml (1740). Sie mussten die üblicherweise für die Promotion zum Doktor vorgeschriebene vorhergehende Graduierung zum Bakkalaureus, Prüfung und Disputation nicht absolvieren. Das Doktorat honoris gratia wurde 1814, 1819 und 1851 Gegenstand staatlicher Regelungen.

Mit den Hochschulorganisationsgesetzen von 1849 und 1873 wurde schließlich das bis heute übliche Ehrendoktorat – Doktorat honoris causa – als außerordentliche Ehrung ohne übliche Rechtsfolgen des Doktorats eingeführt. Dieses konnte von jeder der vier „alten“ Fakultäten der Universität Wien verliehen werden. 
Die bis 1922 noch eigenständige Evangelisch-Theologische Fakultät erhielt 1861 mit dem Promotionsrecht auch das Recht, Ehrenpromotionen durchzuführen. Neben dem Ehrendoktorat "Dr. theol. h. c." wurde hier auch das Ehrenlizentiat "Lic. theol. h. c." verliehen - jedoch nur achtmal im Zeitraum 1871 bis 1922.

Das Ehrendoktorat im 20. und 21. Jahrhundert

Die aktuellen Satzungen der Universität Wien legen zu den EhrendoktorInnen fest:

"Die Universität Wien kann an Personen, die auf Grund ihrer wissenschaftlichen Leistungen in Fachkreisen hohes Ansehen genießen, sich um die durch die Universität Wien zu erfüllenden wissenschaftlichen Aufgaben hervorragende Verdienste erworben haben und in ihrem Wirken einen Bezug zur Universität Wien aufweisen, auf Antrag oder unter Einbindung der fachlich zuständigen wissenschaftlichen Organisationseinheit ehrenhalber ein Doktorat im Wirkungsbereich der Universität Wien ohne Erfüllung der in den Studienvorschriften geforderten Voraussetzungen verleihen."
Aus den Richtlinien für akademische Ehrungen, § 2 (Ehrendoktorat)

Von 1858 bis zum Ende des Jahres 1999 wurden insgesamt 261 Personen (darunter 12 Frauen) mit einem Ehrendoktorat der Universität Wien ausgezeichnet, zwischen 1.1.2000 und Ende 2022 wurden 44 Personen zu EhrendoktorInnen der Universität Wien ernannt (darunter 4 Frauen).

(Näheres zum aktuellen Procedere >>> Veranstaltungsmanagement)

Kritische Reflexion der bisherigen Ehrungspraxis 2022/23

Die Universität Wien hat sich 2022 entschieden, nach den Grundsätzen „Transparenz – Kommentierung – Sichtbarmachung“ ihre bisherige Ehrungspraxis kritisch aufzuarbeiten. Dabei wurden auch 9 „problematische“ bzw. 15 „diskussionswürdige“ Ehrendoktorats-Auszeichnungen festgestellt.
Ziel der kritischen Auseinandersetzung war es nicht, symbolische posthume Aberkennungen auszusprechen (die Ehrung erlischt mit dem Tode des Trägers/der Trägerin) oder sie aus den Ehrungslisten zu streichen, sondern die kritischen Aspekte sollten hier auf der offiziellen Geschichte-Website der Universität Wien dokumentiert, benannt und sichtbar gemacht werden.

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