Adolf Exner, o. Univ.-Prof. Dr. jur.

5.2.1841 – 10.9.1894
geb. in Prag | Praha, Tschechische Republik gest. in Kufstein, Österreich

Ehrungen

Ehrung Titel Datierung Fakultät
Denkmal Arkadenhof 1896 Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät

Funktionen

Dekan*in Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1883/84
Senator Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1885/86
Senator Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1886/87
Senator Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1887/88
Senator Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1888/89
Senator Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1890/91
Rektor Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1891/92

Adolf Exner entstammte einer der bekanntesten Akademikerfamilien der österreichisch-ungarischen Monarchie. Er war der älteste Sohn des Philosophen und Bildungsreformers Franz Serafin Exner und dessen Frau Charlotte sowie der Bruder von Karl Exner, Sigmund Exner, Franz-Serafin Exner und Marie Exner (verh. Frisch), deren Obsorge er nach dem frühen Tod der Eltern übernahm. Adolf Exner besuchte das Wiener Theresianum und studierte ab 1858 Rechtswissenschaften an der Universität Wien, unter anderem bei Karl Ludwig Arndts von Arnesberg, Julius Glaser, Alois von Brinz und Hermann Bonitz sowie besonders bei Josef Unger. 1863 wurde er zum Doktor der Rechtwissenschaft promoviert und absolvierte in den Folgejahren Studienaufenthalte an den Universitäten Leipzig, Heidelberg und Berlin. Zurück in Wien regte Unger Exners Habilitation mit der Schrift „Die Lehre vom Rechtserwerb durch Tradition nach österreichischem und gemeinen Rechte“ an, aufgrund derer er 1866 zum Privatdozenten für Römisches und Österreichisches Zivilrecht ernannt wurde.

Bereits 1868 wurde Adolf Exner als Ordinarius für Römisches Recht an die Universität Zürich berufen, wo er 1871/72 als Dekan der juridischen Fakultät fungierte. Gemeinsam mit seiner Schwester Marie Frisch, die ihn nach Zürich begleitete, begann er in Zürich eine Freundschaft und in Folge einen regen Briefwechsel mit dem Dichter Gottfried Keller sowie Bekanntschaft mit dem Architekten Gottfried Semper, dem Archäologen Otto Benndorf sowie den Historikern Max Büdinger und Alfred Erwin Boretius.

Berufungen an die Universitäten Innsbruck, Würzburg und Kiel lehnte Exner zugunsten der Nachfolge Rudolph von Jherings als ordentlicher Professor für Römisches Recht an der Universität Wien 1872 ab. Hier lehrte er bis zu seinem Tod im Jahr 1894 – inzwischen lehnte er eine weitere Berufung nach Leipzig ab. Seine Vorlesungen sowie seine Seminare über Politische Bildung erfreuten sich großer Beliebtheit. Ab 1875 zählte er auch zu den Lehrern des Kronprinzen Rudolf.

Adolf Exner befasste sich mit römischem und österreichischem Zivilrecht und widmete sich verschiedenen sachenrechtlichen Fragestellungen, unter anderem dem Pfandrecht, woraus sein zweibändiges Hauptwerk auf dem Gebiet des Zivilrechts „Das Österreichische Hypothekenrecht“ (1876/1881) hervorging. Auch sein 1882 erstmals veröffentlichter „Grundriß über Geschichte und Institutionen des Römischen Rechts“ erreichte binnen weniger Jahre drei Auflagen. Exner trug auch wesentlich zur juristischen Klärung des Begriffes der „höheren Gewalt“ bei.

Exner fungierte im Studienjahr 1883/84 als Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, von 1885 bis 1889 sowie 1890/91 fünfmal als Senator ebendieser Fakultät und wurde für das Studienjahr 1891/92 zum Rektor der Universität Wien gewählt. In seiner kontroversiell diskutierten Inaugurationsrede trat er gegen eine Überschätzung der naturwissenschaftlichen Denkformen sowie für die Gleichwertigkeit und Selbständigkeit der Geisteswissenschaften ein. Unter anderem reagierte der Philosopoh Franz Brentano mit einer kritischen Analyse von Exners Aussagen („Ueber die Zukunft der Philosophie“, 1893). Während Exners Rektorat fand im November 1891 die Ehrenpromotion Anton Bruckners statt. Der Akademische Senat beschloss in diesem Studienjahr, die Decken des großen Festsaales im Häuptgebäude mit Gemälden auf Leinwand zu schmücken sowie eine Rektorentafel sowie Ehrentafeln der vier Fakultäten in der Aula des Hauptgebäudes der Universität Wien zu errichten. Am 26. Juni 1892 wurde die Denkmäler für Joseph Johann Littrow und Karl Ludwig Littrow sowie für Ludwig Barth und Melchior Neumayr im Arkadenhof der Universität Wien enthüllt. Zudem konnte die Akademische Mensa fertiggestellt werden. An der Universität war er zudem als Mitglied der rechtshistorischen sowie der judiziellen Staatsprüfungskommission tätig.
Adolf Exner, der mit seiner Ehefrau Constanze (geb. Grohmann) drei Kinder hatte – den späteren Kriminalbiologe Franz Exner sowie die Töchter Nora und Gertrud Exner –, betätigte sich auch als Kunstsammler und erwarb auf Reisen in Italien, Griechenland sowie Ägypten zahlreiche Kunstgegenstände. Von 1889 bis zu seinem Tod fungierte Exner innerhalb der Universität auch als Vorstand der artistischen Kommission.

Neben seiner universitären Tätigkeit war Adolf Exner Vizepräsident der Juristischen Gesellschaft und wurde 1881 zum Ersatzmitglied und kurz vor seinem Tod 1894 zum ständigen Mitglied des k. k. Reichsgerichtes ernannt. Seit 1892 fungierte er zudem als lebenslanges Mitglied des Herrenhauses, wo er sich als Gutachter zu aktuellen Rechtsfragen, besonders als Referent über die Gesetzesvorlage des Urheberrechts große Verdienste erwarb.

Adolf Exner starb 1894 an einem Herzschlag, sein ehrenhalber gewidmetes Grab befindet sich auf dem Dornbacher Friedhof in Wien.
Am 21. Juni 1896 wurde im Arkadenhof der Universität Wien eine von seiner Familie gestiftete Büste von Adolf Exner, gestaltet von Bildhauer Hans Bitterlich, enthüllt. Am Haus Josefstädter Straße 17 in Wien-Josefstadt erinnert eine Gedenktafel an den 1874 stattgefundenen Besuch Gottfried Kellers bei Adolf Exner in Wien.

Werke (Auswahl)

Die Lehre vom Rechtserwerb durch Tradition nach österreichischem und gemeinem Recht (Habilitationsschrift), 1867.
Das Institut der Pfandrechtspränotation in Oesterreich. Ein Beitrag zu dessen Kritik und Reform, 1868.
Die praktische Aufgabe der romanistischen Wissenschaft in Staaten mit codificirtem Privatrecht, 1869.
Das Publicitätsprinzip. Studien zum österreichischen Hypothekenrecht, 1870.
Kritik des Pfandrechtsbegriffes nach römischem Recht, 1873.
Das österreichische Hypothekenrecht (2 Bände), 1876/1881.
Grundriß zu Vorlesungen über Geschichte und Institutionen des römischen Rechts, 1882 (3. Auflage 1891).
Erinnerung an Brinz, 1888.
Über politische Bildung (Inaugurationsrede), 1891 (3. Auflage 1892).

Katharina Kniefacz

Zuletzt aktualisiert am 02.04.2024 - 22:26

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