Friedrich (Fritz) August Schwind, o. Univ.-Prof. Dr.
Sohn von Ernst Schwind (Rektor 1919/20)
Funktionen
Dekan*in | Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät | 1956/57 |
Dekan*in | Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät | 1964/65 |
Rektor | Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät | 1967/68 |
Senator | Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät | 1975/76 |
- Rechtswissenschaften
- Bürgerliches Recht (Privatrecht)
- Internationales Privatrecht
- Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
Fritz Schwind studierte Rechtswissenschaften in Wien und München und promovierte 1936 an der Universität Wien. In seiner 1939 in Gießen vorgelegten und approbierten Habilitationsschrift mit dem Titel "Zur Frage der Publikation im römischen Recht" widmete sich Schwind dem antiken Recht. Bis 1941 war Schwind Assistent an der Universität Gießen.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs schlug er die Richterlaufbahn ein und wechselte nach kurzer Zeit in das österreichische Bundesministerium für Justiz. 1949 wurde Schwind außerordentlicher Professor für Römisches und Bürgerliches Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Neben seiner universitären Tätigkeit wirkte Schwind als Delegierter, später auch als Delegationsleiter des BMJ bei internationalen Konferenzen. 1955 wurde Schwind zum ordentlichen Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht an die Universität Wien ernannt und zum Vorstand des von ihm initiierten Instituts für Rechtsvergleichung bestellt.
Fritz Schwind übte neben seiner Tätigkeit in Forschung und Lehre auch hohe fakultäre und universitäre Ämter aus. So war er in den Studienjahren 1956/57 und 1964/65 Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät und in dem für die Geschichte der europäischen Universitäten schicksalhaften Studienjahr 1967/68 Rektor der Universität Wien. Schwind war zudem Mitglied des Ständigen Schiedshofes in Den Haag, Präsident des Österreichischen Juristentages und wirkliches Mitglied der philosophisch-historischen Klasse der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Zahlreiche Universitäten zeichneten ihn mit der Ehrendoktorwürde aus. Nach Übergabe des Rektorats an seinen Nachfolger Walther Kraus verlieh ihm die Universität Wien am 17. Oktober 1968 das Rektorserinnerungszeichen.
Wissenschaftlich wandte sich Fritz Schwind nach seiner Berufung an die Universität Wien dem Privatrecht, der Rechtsvergleichung und dem Internationalen Privatrecht zu. Durch seine richtungweisenden Publikationen, von denen insbesondere sein "Handbuch des Österreichischen Internationalen Privatrechts" aus 1975 und das Lehrbuch "Internationales Privatrecht" weit über die Grenzen Österreichs Beachtung fanden, und der Erarbeitung des "Schwind'schen" Kodifikationsentwurfs eines österreichischen IPR-Gesetzes war er der Doyen des Österreichischen Internationalen Privatrechts. Auch nach seiner Emeritierung blieb Prof. Schwind der Rechtswissenschaft verbunden. So hielt er anlässlich einer Festveranstaltung zur 50 Jahre Feier "seines" Internationalen Privatrechtsgesetzes einen vielbeachteten Vortrag.
> Die Presse: Nachruf: Fritz Schwind, ein Jahrhundertgelehrter
> Wikipedia
Zuletzt aktualisiert am 07.10.2024 - 21:40
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