Josef Freiherr von Schey-Koromla, Univ.-Prof. Dr., Dr. h.c. mult.

16.3.1853 – 18.1.1938
geb. in Wien, Österreich gest. in Wien, Österreich

Ehrungen

Ehrung Titel Datierung Fakultät
Ehrendoktorat Dr. rer. pol. h.c. 1935/36 Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Ehrentafel-Fakultät 1964 Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät

Die Eintragung des Namens Josef Schey-Koromla auf die Ehrentafel der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät ging auf eine Initiative von Franz Josef Mayer-Gunthof, Präsident der Vereinigung österreichischer Industrieller, zurück. Dieser regte den Rektor der Universität Wien, Albin Lesky, an, sich für die Ehrung einzusetzen. Auf Antrag des Rektors beschloss der Akademische Senat der Universität Wien in seiner Sitzung vom 27. Juni 1964 einstimmig die Aufnahme von Prof. Josef Schey-Koromla in die Ehrentafel unter der Voraussetzung, dass das Professorenkollegium der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät den entsprechenden Beschluss fasse. Wenige Tage später teilte Dekan Johann Schima mit, dass die Fakultät am 30. Juni 1964 dem Antrag zugestimmt hat, und übermittelte einen Text, der ausführlich die Verdienste und Leistungen von Schey würdigte:

 „Mit dem Namen Schey ist nicht nur die Vorstellung eines der hervorragendsten Forschung und Lehrer des Zivilrechtes, eines vorzüglichen Kenners und praktischen Denkers unserer gesamten Rechtsordnung verbunden, er steht vielmehr für eine gesamte Epoche österreichischer Rechtswissenschaft, deren Repräsentant sein Träger war wie vielleicht kaum ein anderer. Es ist die Periode des ausgehenden 19. Jahrhunderts etwa bis zum Ende des 1. Weltkrieges, die Schey selbst als die Zeit der ‚Würdigung der Kodifikation des 18. Jahrhunderts nach dem Maße der heutigen sozialen, ethischen und ökonomischen Bedürfnisse‘ nennt, und in der er als Gelehrter, Lehrer und Gesetzgeber das österreichische Privatrecht nach seinen Auffassungen entscheidend geformt hat. Darüber hinaus ist sein wissenschaftliches Werk und über seine Schüler sein persönlicher Einfluß für die Ziviljurisprudenz bestimmend geblieben […]. Die Reform unseres ABGB durch die Teilnovellen kann mit Fug und Recht als das Werk Josef Scheys bezeichnet werden. […] Schey ist als Forscher, Lehrer, Gesetzgeber und praktischer Denker überaus fruchtbar gewesen. […] Schey war ein großer Jurist. Aber er war niemals Nur-Jurist.“
(Dr. Winfried Klein: „Josef Freiherr von Schey 1853-1938“, in: Archiv der Universität Wien, Akademischer Senat, GZ 6 ex 1963/64)

Die Eintragung wurde noch im Juli 1964 beauftragt und durchgeführt.

Funktionen

Dekan*in Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1900/01
Senator Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1907/08
Senator Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1908/09
Senator Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1909/10
Dekan*in Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1910/11

Zuletzt aktualisiert am 19.12.2023 - 23:26