Als akademische Nationen werden die nach der Herkunft definierten Zusammenschlüsse von Studenten und Universitätsangehörigen einer Universität bezeichnet. Ihre Zahl und Zusammensetzung ist je nach Universität verschieden. An der Universität Wien gab es die Österreichische Nation (österreichische Länder sowie Italien), die Rheinische Nation (im Wesentlichen der süd- und südwestdeutsche Einzugsbereich), die Ungarische Nation (die Länder der Stephanskrone) und die Sächsische Nation (Nord- und Nordostdeutschland), wobei die Zuteilung zu diesen Nationen teilweise recht frei gehandhabt wurde. 1838 wurde anstelle der Rheinischen die Rheinisch-slawische und anstelle der Sächsischen die Italienisch-illyrische Nation eingeführt. Allerdings wurden die Nationen bereits 1849 gänzlich aufgehoben. Jede Nation hatte einen Prokurator genannten Vorsteher; sie verfügte über eigene Geschäftsbücher, Finanzen und Schutzpatrone. In Wien wurde der Rektor der Universität bis 1849 von den vier Nationsprokuratoen gewählt.
Nation, akademische
Das Archiv der Universität Wien
Eine frühe „Massenuniversität“
15. Jhdt.
Die Akademischen Nationen an der Universität Wien
1366–1849
Akademische Gerichtsbarkeit
1365–1783
Organisatorische Strukturen im historischen Wandel 11 Themen
Fakultäten, akademische Nationen und akademische Ämter
Bereits in der Gründungsurkunde 1365 wurde für die Wiener Universität ein organisatorischer Rahmen festgelegt, dessen wesentliche Bestimmungen jahrhundertlang nur wenig...
Leitthema