Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Sie bildet die Voraussetzung für die Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi oder venia legendi) als Privatdozent, die wiederum oftmals an eine regelmäßige Lehrverpflichtung gebunden ist.
siehe Definition in der Satzung der Universität Wien