Seelgerät(stiftung)

Die wörtliche Bedeutung ist Fürsorge oder Ausrüstung für die Seele. Die Bezeichnung „-gerät“ leitet sich vom mittelhochdeutschen geræte für Hilfe bzw. Zu- oder Ausrüstung ab. Damit ist ein der Kirche oder den Armen überlassenes Vermögen zum Heil des Schenkers gemeint. Die Verpflichtung des/der Beschenkten besteht in der Abhaltung von Messen für den Schenker (v.a. am Todestag des Stifters) oder in Gebeten für ihn. Eine einmalige Schenkung wird als Seelgerät bezeichnet; die Schenkung eines veranlagten Vermögens, aus dem regelmäßige Zinsen abfallen, wird als Seelgerätstiftung bezeichnet. Im Universitätskontext wurden Seelgerätstiftungen auch als Stipendien vergeben; die Stipendiaten hatten meist die Verpflichtung, an den Seelenmessen für den Stifter teilzunehmen und seiner in Gebeten zu gedenken.