Unter einer Universität (universitas) verstand man im Mittelalter eine gesellschaftliche Gruppe mit gemeinsamem Rechtsstatus wie beispielsweise verschiedene Berufskorporationen; auch die Korporation der Lehrer und Schüler der ältesten „Universitäts“-Städte Paris und Bologna wurden als universitates (magistrorum et scholarium) bezeichnet. Das wichtigste Merkmal einer Universität war das Recht, an ihre Absolventen akademische Grade zu verleihen.