Das Privileg Herzog Albrechts III. für die Universität Wien 1384

Ein entscheidender Wendepunkt in der frühen Entwicklung der Wiener Universität
1384

Obwohl kein Zweifel daran bestehen kann, dass die Universität nach ihrer Gründung 1365 tatsächlich ins Leben getreten ist, fristete sie zunächst ein eher bescheidenes Dasein in enger räumlicher und personeller Verbindung mit der Stadtschule bei St. Stephan. Wichtige Bestimmungen des Rudolfinischen Stiftbriefes waren nicht verwirklicht worden: Es gab keine theologische Fakultät und keine eigenen Universitätsgebäude.

Die Zuteilung der Herrschaft in Österreich ob und unter der Enns an Herzog Albrecht III. durch den Teilungsvertrag von Neuberg an der Mürz (1379) und das Große Abendländische Schisma (1378–1417) schufen jedoch Voraussetzungen, die sich für die Universität als günstig erwiesen.

Wegen der Kirchenspaltung mussten viele Magister und Doktoren der Universität Paris, welche aus deutschen Territorien stammten und der römischen Obödienz anhingen, die Universität Paris verlassen und nach neuen Betätigungsfeldern suchen. Die Optionen waren begrenzt; für die Universität Wien bedeutete jedoch diese Krise eine Chance auf dringend benötigte Impulse. Der bedeutende Theologe Heinrich von Langenstein, ein Parteigänger des römischen Papstes Urban VI., kam 1384 nach Wien, wo er gemeinsam mit anderen Universitätsangehörigen die Belebung und Neugestaltung der Wiener Universität betrieb. Am 21. Februar 1384 bewilligte Papst Urban VI. die Errichtung einer theologischen Fakultät, womit ein wesentlicher Punkt des rudolfinischen Projektes nach fast zwanzig Jahren verwirklicht wurde.

Die Universität hatte schon seit 1376/77 Anzeichen eines Aufschwungs erkennen lassen, der vor allem Studierenden des kanonischen Rechts geschuldet war. 1377 wurde unter dem Rektorat des Juristen Johannes von Randeck erstmals ein eigenes Matrikelbuch angelegt. Dennoch schien es, als ob sich die Universität vom Stifterwillen zu entfernen drohte: Nicht Magister der Artistenfakultät, sondern vielfach Jusstudenten ohne Graduierung, aber von hohem gesellschaftlichem Rang, wurden zu dieser Zeit zu Rektoren gewählt. Sollte Wien den gleichen Weg wie die Universität Prag beschreiten, wo sich 1372 die Juristen vom übrigen Studium gelöst und sich als eigene Universität konstituiert hatten?

Die Universität gestaltet die eigene Reform

Mit dem monumentalem Privileg Albrechts III. wurde 1384 ein entscheidender Wendepunkt gesetzt. Die Urkunde war nicht das Werk der herzoglichen Kanzlei, sondern eine Empfängerausfertigung, deren Formulierung auf den „Universitätssachverständigen“ Heinrich von Langenstein zurückgeht, der aus seiner Zeit an der Universität Paris über reiche Erfahrungen verfügte. Schreiber der Urkunde war mit großer Wahrscheinlichkeit Magister Paul Fabri von Geldern, der ebenfalls von der Pariser hohen Schule stammte. Es war also die Universität selbst, die in diesem Fall an ihrer Bestätigung, Neuorganisation und Erweiterung entscheidend mitwirkte. Besonders auffallend und in der Beurkundungspraxis Albrechts III. beispiellos ist die große Zahl von Siegeln: Neben den beiden Herzögen Albrecht und Leopold sowie der Stadt Wien finden sich maßgebliche Herrschafts- und Entscheidungsträger unter den Sieglern dieser Urkunde. Sie alle sollten für die gedeihliche Entwicklung der Universität in die Pflicht genommen werden.

Die Voraussetzungen für eine florierende Universität werden geschaffen

Bereits in der Gründungsurkunde von 1365 war die Möglichkeit eingeräumt worden, die Universität nach Erfordernissen der Zeit „zu bessern und zu mehren“. Dem entsprechend enthält das Privileg Albrechts III. nicht nur die Bestätigung der Rudolfinischen Stiftung, sondern auch wesentliche Neuerungen:

  • Die Einteilung der Universität in vier Akademischen Nationen wurde neu geregelt.
  • Die Wahl des Rektors erfuhr eine einschneidende Reform: Nicht nur Magister der Artistenfakultät, sondern auch Angehörige der übrigen Fakultäten durften zu diesem Amt gewählt werden. Die Funktionsperiode wurde auf ein Semester verkürzt.
  • Die Befugnisse des Universitätskanzlers, der zugleich Propst des Wiener Domkapitels war, wurden beschnitten, und die Position der Universität ihm gegenüber aufgewertet.
  • Kernstück des Reformwerkes war die Stiftung eines Kollegiums für zwölf Magister der Artistenfakultät und ein oder zwei Theologen, welches nach ihrem Begründer Herzogskolleg (collegium ducale) genannt wurde.

Diesem Kolleg schenkte der Albrecht III. auch eigene Gebäude im Stubenviertel innerhalb der Stadtmauern. Das Herzogskolleg wurde zugleich zum Hauptsitz der mittelalterlichen Wiener Universität, welche damit erstmals über ein eigenes Gebäude verfügte. Mit einer entsprechenden finanziellen Ausstattung wurde es zum Fundament der florierenden Universität im 15. Jahrhundert.

Das Privileg Albrechts III. im Digital Asset Management System der Universität Wien (Phaidra): http://phaidra.univie.ac.at/o:104496

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