Max Layer, o. Univ.-Prof. Dr
Rechtswissenschaftler und Verfassungsrichter
Honors
Ehrung | Titel | Datierung | Fakultät | |
---|---|---|---|---|
Honorary Senator | sen.h.c. | 1940/41 (aufgehoben 1945) | Faculty of Law and State |
Max Layer wurde im Nationalsozialismus am 17. Jänner 1941 zum Ehrensenator der Universität Wien ernannt "… als Anerkennung dafür, daß er als Lehrer in vorbildlicher Weise durch viele Jahre eine große Zahl von Schülern herangebildet, als Forscher seine Wissenschaft durch zahlreich wertvolle Veröffentlichungen bereichert hat und für die gesamtdeutsche Idee mannhaft und unter Hintansetzung persönlicher Interessen eingetreten ist." (Wortlaut Diplom). Er konnte krankheitshalber nicht mehr an der Verleihung teilnehmen und starb drei Tage nach der geplanten Überreichung, noch bevor ihm das Originaldiplom am Krankenbett überreicht werden konnte. Das Originaldiplom kam 1943 in das Universitätsarchiv. Diese Ehrung wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ohne inhaltliche diskusion aus rein formalen Gründen in der Sitzung das Akademischen Senats vom 19. Mai 1945 umgehend aufgehoben, da „die österreichischen Bestimmungen die Ernennung von Ehrensenatoren nicht vorgesehen haben“. Das zuständige Staatsamt stimmte zu und da Max Layer bereits verstorben und das Diplom nie überreicht worden war, wurden keine weiteren Schritte mehr gesetzt. |
Die Ehrung wird 2022/23 aufgrund von Max Layers Involvierung in den Nationalsozialismus als „problematisch“ eingestuft. Er wurde im Nationalsozialismus 1941 zum Ehrensenator der Universität Wien ernannt, u.a.da er „für die gesamtdeutsche Idee mannhaft und unter Hintansetzung persönlicher Interessen eingetreten ist.“ (Wortlaut Diplom).
Die Ehrung wurde nach dem Ende des NS-Systems als typisch nationalsozialistisch und in der österreichischen Rechtsordnung nicht vorgesehen am 19. Mai 1945 aufgehoben.
- Legal Science
- Faculty of Law and State
Max Layer, geb. 1866 in Graz, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Graz, Wien und Heidelberg (Promotion 1889 in Graz). Nach dem Studium trat er in den Dienst der k. k. Statthalterei in Graz (k.k. Bezirkskommissär), arbeitete daneben wissenschaftlich und habilitierte sich 1902 an der Universität Graz für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre (Habilitationsschrift „Prinzipien des Enteignungsrechts“).
Bereits 1903 wurde er als ao. Professor für Allgemeines und Österreichisches Staatsrecht, Verwaltungslehre und Österreichisches Verwaltungsrecht an die Universität Wien berufen (zugleich Prüfer für Nationalökonomie, Versicherungsrecht und — seit 1905 — für Kirchenrecht) und 1908 zum Ordinarius für Verwaltungs- und Verfassungsrecht ernannt. Er wechselte aber noch im selben Jahr als Ordinarius für Verfassungsrecht an die Universität Graz (bis 1928), wo er 1909-1912 Senator, 1912/13 und 1924/25 Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät war. Außerdem war Layer auch vielfach als Gutachter und Sachverständiger für Verfassungs- und Verwaltungsreformen in der Steiermark tätig.
Nach dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie legte er ein umfangreiches Gutachten zum Entwurf einer Bundesverfassung vor, was seine Ernennung „auf Lebenszeit“ zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Ende Dezember 1924 wesentlich beeinflusste. Er gehörte ihm aber nur bis zur von ihm stark kritisierten „Umpolitisierung“ 1929 an, die sein Ausscheiden im Februar 1930 erzwang.
1928 wurde er erneut als Ordinarius für öffentlichen Recht an die Universität Wien berufen. Er kritisierte als Rechtswissenschafter und Verfassungsexperte scharf die autoritäre Ausschaltung des Verfassungsgerichtshofes und des Nationalrates 1933 durch das austrofaschistische Regime – sowohl wissenschaftlich als auch publizistisch. Auf seine Anregungen hin protestierten alle rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Österreich dagegen. Nach der Übernahme der reichsdeutschen Zeitschrift „Verwaltungsarchiv“ durch eine NSDAP-konforme Schriftleitung erschien dort 1933 eine Ausgabe mit Kritik führender österreichischer nationaler bzw. nationalsozialistischer Juristen (Hugelmann, Gleispach, Schönbauer, Zimmerl, Frisch u.a.) gegen den Verfassungsbruch in Österreich durch den Austrofaschismus. In diesem Kontext kritisierte Max Layer in seinem Beitrag scharf die Anwendung des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes von 1917 durch die austrofaschistische Bundesregierung. Er qualifizierte ihre Strategie, damit gesetzesvertretende Verordnungen zu erlassen, die ganz eindeutig darauf abzielten, das parlamentarisch-demokratische System in Österreich zu zerstören (Zensurmaßnahmen, Parteienverbote etc.) als rechts- und verfassungswidrig. Er erklärte dazu später begründend: „Obgleich ich mich niemals aktiv am politischen Leben beteiligte und niemals einer politischen Partei als Mitglied angehörte, habe ich doch aus meiner nationalen Gesinnung nie ein Hehl gemacht und bin stets für das rechtsstaatliche Prinzip, für Verfassungs- und Gesetzmässigkeit im Staate eingetreten.“ Kurz darauf wurde er vom Unterrichtsministerium in den vorzeitigen Ruhestand versetzt (Layer war damals 67 Jahre alt) mit der offiziellen Begründung staatlicher Einsparungserfordernisse. Nach einer Einwendung Layers gegen seine Pensionierung bestätigte das Ministerium, dass er auch wegen seiner wissenschaftlichen Kritik an der Verfassungsgemäßheit der autoritären Regierungshandlungen zwangspensioniert wurde: Aus „Mangel jener Loyalität, die jeder Bundesbürger seiner Heimat schuldet. […] Die ungebührliche und beleidigende Schreibweise der von Prof. Layer als ‚Einwendungen‘ bezeichneten Eingabe, wird hiemit ausdrücklich festgestellt und werden gegebenenfalls weitere Schritte vorbehalten.“
Einsprüche Layers gegen Verfassungsbrüche der nationalsozialistischen Regierung im Deutschen Reich oder nach dem von ihm begrüßten „Anschluss“ Österreichs sind nicht bekannt.
Einen Ruf an die Universität Köln lehnte er krankheitshalber ab. Doch wurde er 1934 korrespondierendes und im Nationalsozialismus 1940 wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
Ehrung 1941
Kurz nach dem „Anschluss“ wurde Mitte Juli 1938 beschlossen, Max Layer – gemeinsam mit anderen ehemaligen Professoren der Universität und verdienten Nationalsozialisten – Othenio Abel, Wenzel Gleispach, Karl Gottfried Hugelmann, Fritz Machatschek und Hans Uebersberger –, ebenfalls zum Ehrensenator der Universität Wien zu ernennen. Diese Ehrung wurde eigens eingeführt, wie statutarisch festgelegt wurde, ausschließlich für Personen, die aus NS-Perspektive
"in Zeiten schwerer politischer Bedrängnis unserer engeren Heimat für die völkischen Rechte der Hochschule, wie überhaupt für die gesamtdeutsche Idee mannhaft und unter Preisgabe aller persönlichen Interessen eingetreten [sind]. Die Ernennung zum Ehrensenator soll der Dank und die Anerkennung der Universität für diese Verdienste sein."
In einem Schreiben Ende Juni 1940 nahm Layer die Ehrung erfreut an und bedankte sich bei Rektor Knoll mit „Heil Hitler“. Der rechtswissenschaftliche Dekan Schönbauer, NSDAP-Mitglied, der diese Ehrung für Layer beantragt hatte und 1941 beim Verleihungs-Festakt die Laudatio hielt, betonte, dass die Gründe für die hohe Ehrung „in den wissenschaftlichen Leistungen und der politischen Haltung [liegen] die beispielhaft wirkten“ und dass Layers exzellente frühe Arbeit über Enteignung (1909) schon das höhere Interesse der „Gemeinschaft“ über das Einzelwohl betonte und lobte die Arbeit als geeignet, „dem Gesetzgeber der Zukunft die wertvollen Bausteine zu liefern, wenn er ein einheitliches Reichsenteignungsgesetz schaffen will.“ Ebenso würdigt er Layers Eintreten für den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich und zitierte dafür in der Laudatio Layers Feststellung: „Die Hauptsache ist, dass sich der Anschluss selbst auf die einfachste Weise lediglich als Angelegenheit des österreichischen Bundesstaates und des Deutschen Reiches ohne Mitwirkung allzu vieler Faktoren vollziehe.“ („Staatsformen“, 1925)
Layer war zu diesem Zeitpunkt aber schon zu krank, um an der feierlichen Übergabe des Diploms am 17. Jänner 1941 noch teilzunehmen und ersucht um postalische Übermittlung. Er starb dann am 24. Jänner 1940, noch bevor ihm die Urkunde zugesandt bzw. am Krankenbett überreicht werden konnte.
Nach dem Ende des Nationalsozialismus beschloss der neu zusammengetretene Senat der Universität Wien unter Leitung des Juristen Adamovich am 19. Mai 1945 diese Ernennungen aus rein formalen Gründen umgehend aufzuheben, was das vorgesetzte Unterrichtsamt bestätigte.
Anfang 1972 wurde der Layerweg in Wien 22, Aspern auf Beschluss des Wiener Gemeinderates nach ihm benannt. Diese Würdigung wurde bei der kritischen Sichtung der Wiener Straßennamen durch eine Historikerkommission 2013 nicht beanstandet.
Archiv der Universität Wien, Rektorat GZ 1132 ex 1937/38, GZ 464 ex 1944/45
Zuletzt aktualisiert am 07/25/23