Heinrich Stöll von Hammelburg, Mag. art., Dr. med.
(Hainricus Stoll de Hamelburg)
Functions
Dean | Arts Faculty | 1420 |
Dean | Faculty of Medicine | 1421/22 |
Rector | 1422/23 | |
Dean | Faculty of Medicine | 1424/25 (I) |
Dean | Faculty of Medicine | 1427 (I) |
Dean | Faculty of Medicine | 1427/28 |
Dean | Faculty of Medicine | 1433 |
Dean | Faculty of Medicine | 1440 |
Dean | Faculty of Medicine | 1443 |
- Medicine
- Arts Faculty
- Faculty of Medicine
Der aus der fränkischen Stadt Hammelburg stammende Heinrich Stoll begann seine Studien an der Universität Prag, wo er 1408 zum Bakkalar der artes promoviert wurde. Danach wechselte er an die Universität Wien, wo er sich im Sommersemester 1409 in die Matrikel eintragen ließ; 1411 wurde er hier zum Magister promoviert. 1410 wurde er als Zeuge im Wiener Prozess gegen Hieronymus von Prag, der der Verbreitung häretischer Ideen beschuldigt wurde, vorgemerkt, aber letztlich nicht geladen.
Nach seiner Promotion zum Magister hielt Stoll bis 1420 Vorlesungen an der Artistenfakultät und fungierte mehrfach als Prüfer (examinator) bei den Bakkalarsprüfungen. Im Wintersemester 1416/17 war er Prokurator der Rheinischen Nation, im Sommersemester 1420 Dekan der Artistenfakultät. Die vom Universitätshistoriker Joseph Aschbach aufgestellte Behauptung, Stoll sei 1418 nach Konstanz entsandt worden, um dem neugewählten Papst Martin V. den rotulus mit den Pfründenansuchen der Universitätsangehörigen zu überbringen, beruht auf einer Verwechslung: Der von der Universität beauftragte Gesandte war Dietrich Rudolfi von Hammelburg.
1426 wurde Stoll turnusmäßig mit der Leitung der jährlichen Disputation de quodlibet betraut. Nachdem er die Fakultät um Dispensierung von dieser Verpflichtung ersucht hatte, wurde die Disputation vom nächstgereihten Magister – Narcissus Herz – geleitet.
Zu dieser Zeit hatte Stoll bereits sein Studium an der Medizinischen Fakultät abgeschlossen – seit 1419 war er Bakkalar, seit 1421 Doktor der Medizin – und war in erster Linie an dieser Fakultät tätig. Möglicherweise hatte er auch rechtswissenschaftliche Studien betrieben, zumindest wurde er im Sommersemester 1414 als Mag. Heinricus Stoll de Hamelburg in die juridische Fakultätsmatrikel eingetragen. Er hat jedoch weder einen juridischen Grad erworben noch war er in den folgenden Jahren an der Juridischen Fakultät nachweisbar.
Bereits kurz nach seiner Graduierung wurde Stoll im Wintersemester 1421/22 erstmals zum Dekan der Medizinischen Fakultät gewählt. In den Folgejahren wählten ihn seine Kollegen noch fünfmal an die Spitze der Fakultät. Zweimal nahm Stoll die Wahl allerdings nicht an: Im Wintersemester 1425/25 war er nicht in Wien, da er als Leibarzt Albrecht V. auf dessen Feldzug gegen die Hussiten begleitete. Im Sommersemester 1427 lehnte er das Amt aus nicht genannten Gründen ab, verpflichtete sich aber, das Dekanat im folgenden Wintersemester 1427/28 zu übernehmen. In beiden Fällen übernahm Johannes Aigel die Dekanatsagenden. Danach war Stoll noch in den Sommersemestern 1433 (anstelle des ursprünglich gewählten Christian von Soest), 1440 und 1443 als Dekan tätig. 1433 veranlasste er die Erneuerung der Fakultätsstatuten.
Außerdem übernahm Stoll mehrfach Finanzagenden für die Fakultät: So hob er 1424 bei den Scholaren Gebühren ein, die dem Fakultätspedellen zugutekommen sollten (dieser hatte darum angesucht und auf ähnliche Praxis bei den anderen Fakultäten verwiesen). 1432 sammelte er Geld für die Steuer eines Hauses (steura domus), wohl des Fakultätshauses. Als Fakultätsdeputierter sprach er 1436 gemeinsam mit dem Dekan Aigel bei Narcissus Herz von Berching vor und ersuchte um Erläuterungen zur Dekretale Cum infirmitas, in der festgelegt wurde, dass sich der Arzt vorrangig um das Seelenheil der Patienten zu kümmern habe. 1429 bat er namens der Fakultät den Passauer Bischof Leonhard von Laiming um Bestätigung der 1406 ausgestellten Fakultätsprivilegien. 1437 wurde er zum landesfürstlichen Superintendenten bestellt. Zwei Jahre später verlieh ihm Albrecht II. ein Wappen.
In seinen letzten Lebensjahren hatte Stoll immer wieder Schulden bei der Fakultät. Auch nach seinem Tod im November 1445 forderte die Fakultät noch offene Zahlungen von seiner Witwe ein.
UAW, PH 7, Liber Secundus Actorum Facultatis Artium (1416-1447), fol. 81r, 130v.
Zuletzt aktualisiert am 07/26/21