Akteur*innen
Die Universität war in ihren Anfängen ein rechtlich privilegierter Personenverband – die „universitas magistrorum et scholarium“ (Gemeinschaft der Lehrer und Schüler). Der in diesem Begriff anklingende egalitäre Anspruch wurde jedoch nie wirklich eingelöst, die Universität war vielmehr ein reich ausdifferenzierter Organismus von Individuen und Personengruppen, die durch Alter, Graduierung, Status, Geschlecht, Zugehörigkeit zu universitären Gremien und andere Kriterien von einander abgegrenzt werden können. Sie haben auf so vielfältige Weise die Geschichte der Universität geprägt, dass hier nur ausgewählte Beispiele behandelt werden können.
Im Zentrum stehen hier vor allem Mitglieder des Lehrkörpers und die Studierenden. Aber auch Vertreter der Obrigkeit, der Politik und der Kirche haben den Verlauf der Universitätsgeschichte entscheidend beeinflusst. Bis zur Aufhebung der akademischen Gerichtsbarkeit 1783 zählten auch die „cives academici“ (akademische Bürger), meist Handwerker und Lehrer bestimmter Fertigkeiten (Tanzmeister, Fechtmeister etc.) zur universitären Gemeinschaft. In diesem Kreis fanden sich auch die Bediensteten der Universität, ohne deren Beitrag das Funktionieren des Forschungs- und Lehrbetriebes nicht denkbar wäre.