Ferdinand Herberstein

7.4.1605 – 22.1.1673
geb. in Graz, Österreich gest. in Steyr, Österreich

(Ferdinandus Herberstein)

Funktionen

Dekan*in Philosophische Fakultät 1642/43 (I)
Dekan*in Katholisch-Theologische Fakultät 1661/62

Johann Ferdinand Freiherr von Herberstein (er selbst bezeichnete sich meist als Ferdinand Herberstein) wurde am 7. April 1605 in Graz als Sohn Bernhardins II. Freiherr von Herberstein (1566 –1624) und dessen zweiter Frau Margarita, geb. Gräfin Valmarana (1580 – 1644), geboren. Bernhard von Herberstein stand zunächst in bayrischen Diensten, ab 1591 war er am Hof Ferdinands von Innerösterreich, wo er als Kämmerer, Rat und schließlich Oberststallmeister diente. Margarita von Herberstein war in Graz Hofdame der Schwestern Ferdinands, ab 1630 fungierte sie als Obersthofmeisterin der Erzherzoginnen sowie ab 1637 als Obersthofmeisterin der Kaiserinwitwe Eleonora von Gonzaga.

Ferdinand Herberstein erhielt seine Ausbildung an den Universitäten Graz und Wien. 1621 wurde er als Schüler der Poetik in Graz immatrikuliert. 1625 trat er in den Jesuitenorden ein. Laut den Personalkatalogen der österreichischen Jesuitenprovinz studierte er 1629 und 1630 in Wien, in den Matrikeln der Universität scheint er allerdings nicht auf.

1631 unterrichtete er – offenbar nach Abschluss seines Studiums der artes – die unteren Klassen der Prinzipisten und Infirmisten am Kollegium in Görz. Daneben studierte er Theologie – 1633 und 1635 war er Theologiestudent in Wien. Auch dieser Aufenthalt fand keinen Niederschlag in den Quellen der Fakultät. Wo Herberstein zum Doktor der Theologie promoviert wurde, ist nicht bekannt – bei seiner Aufnahme in die Wiener Theologische Fakultät 1643 legte er eine Bestätigung über seine Graduierung vor, was gegen die Promotion in Wien spricht. Das Terziat (die dritte Prüfungszeit vor der endgültigen Aufnahme in den Orden) absolvierte er 1636 im Kolleg von Judenburg.

Danach war er zwischen 1637 und 1639 Lehrer für Ethik und Dialektik im Konvikt in Wien, wo er auch als Subregens (stellvertretender Leiter) fungierte. 1640 und 1641 war er Lehrer des kanonischen Rechts am Passauer Kolleg.

Spätestens im Herbst 1642 war Herberstein wieder in Wien. Im Studienjahr 1642/43 wurde er zum Dekan der Philosophischen Fakultät gewählt. Im Jänner 1643 wurde er in die Theologische Fakultät aufgenommen. Bei seiner Aufnahme wird er als Professor der Moraltheologie genannt. Das Amt als Dekan resignierte er im September 1643, nachdem er zum Rektor des Jesuitenkollegs in Linz bestellt worden war. Sein Ordenskollege Michael Sikuten übernahm die Dekanatsgeschäfte.

In Linz blieb Herberstein bis 1646, danach wechselte er als Professor für kanonisches Recht an die Universität Graz. 1648 und 1649 unterrichtete er hier zusätzlich Fächer der artes und Theologie. Außerdem leitete er zwei Disputationen des Trentiner Studenten Donato Vincenzo Tabarelli de Fatis, die beide in Druck erschienen. In der Literatur wird Herberstein meist als Autor dieser beiden Werke genannt: Sowohl in der 1648 veröffentlichte Disputatio juridica, complectens Resolutiones difficultatum de jure scripto et non scripto […] als auch in den ein Jahr später erschienenen Conclusiones juridicae de judiciis in lib. II. Decretal. Gregorii IX. summi Pontificis […]  – sie wurden 1660 in überarbeiteter Form nochmals veröffentlicht – scheint Herberstein als Präses auf.

Von 1651 bis 1654 war Ferdinand Herberstein Rektor des akademischen Kollegs in Wien. In dieser Funktion unterzeichnete er 1653 den Vertrag mit der Universität über die Aufteilung von Räumlichkeiten zwischen Universität und Orden, womit eine Bestimmung der Sanctio pragmatica von 1623 umgesetzt wurde.

1655 bis 1656 leitete er den Grazer Konvikt als Regens, 1657 bis 1659 war er Rektor des Kollegs in Judenburg.

Von 1660 bis 1662 war Herberstein wieder in Wien, wo er erneut Moraltheologie lehrte. Im November 1661 wurde er zum Dekan der Theologischen Fakultät gewählt. Auch dieses Amt legte er vorzeitig zurück, ab März 1662 führte aufgrund der Abwesenheit Herbersteins der Vizedekan Thomas Grasser SJ die Amtsgeschäfte.

In den Jahren 1663 bis 1665 war Herberstein erneut in Graz als Regens des Konvikts tätig, danach kehrte er nach Wien zurück, wo er bis 1668 Präfekt des Professhauses war. Nach einem kurzen Aufenthalt in Linz 1669 war er ab 1670 erneut in Wien als operarius (Geistlicher, der die Aufsicht über Gebäude und deren Instandhaltung führte) tätig. Bis zu seinem Tod war er angeblich Rektor des Grazer Kollegiums.

Ferdinand Herberstein starb am 22. Jänner 1673. Zu seinem Sterbeort gibt es unterschiedliche Angaben: In der Literatur wird zumeist Steyr genannt, teilweise findet sich aber auch Wien. In den Akten der Wiener Theologischen Fakultät scheint er bis November 1672 auf, meist als Teilnehmer bei Bakkalarsprüfungen. Danach finden sich keine weiteren Einträge und auch keine Erwähnung seines Todes, was gegen Wien als Sterbeort spricht.

Archiv der Universität Wien, TH 16, Akten der Theologischen Fakultät/Acta Facultatis Theologicae 2 (1567-1666).

Archiv der Universität Wien, TH 17, Akten der Theologischen Fakultät/Acta Facultatis Theologicae 3 (1667-1721).

Archiv der Universität Wien, PH 11, Akten der Philosophischen Fakultät/Liber Sextus Actorum Facultatis Philosophicae (1641-1723).

Dmitry Zharov, Ulrike Denk

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 - 15:12