Marquard von Randegg, Dr. decr.
(Marquardus de Randeck bzw. Randek)
Funktionen
Rektor | 1392 |
- Juridische Fakultät
Marquard von Randegg (auch Markwart von Randeck), der im Sommersemester 1392 das Amt des Rektors bekleidete, war nicht – wie teilweise in der Literatur angegeben ist – ein Verwandter des Rektors des Wintersemesters 1377/78, Johannes von Randegg. Johannes‘ Familie stammte aus dem Hegau, Marquarts Familie dagegen von der Schwäbischen Alp. Marquard war der Sohn des Eberhard von Randegg; sein gleichnamiger Onkel (gest. 1381) war Bischof von Augsburg und Patriarch von Aquileia und stand als Diplomat im Dienst Kaiser Karls IV.
Wo der jüngere Marquard seine Rechtsstudien absolviert hat, ist nicht bekannt. Möglicherweise hat er wie sein Onkel in Bologna studiert, allerdings scheint er in den Akten der dortigen deutschen Nation nicht auf. In Wien wurde er 1382 bereits als Lizenziat des Kirchenrechts und ordentlicher Lehrer immatrikuliert. 1385 wird er als Doktor genannt; ob die Promotion in Wien erfolgte, kann mangels Quellen weder bestätigt noch ausgeschlossen werden.
In den folgenden Jahren war Marquard neben der Lehre auch in die universitäre Administration und in die Vertretung nach außen eingebunden. 1385 gehörte er einer Deputation an, die bei Herzog Albrecht III. um die Durchsetzung der im Rudolfinischen Stiftbrief bewilligten Zollfreiheit für Universitätsangehörige petitionierte. 1388 formulierte er gemeinsam mit Heinrich von Langenstein und Gerhard Vischbeck ein Statut zur Erstellung jener Rotuli, in denen die Universität nach der Wahl eines Papstes die Pfründenansprüche ihrer Mitglieder darlegte. Im Sommersemester 1392 wurde er zum Rektor gewählt.
Parallel dazu machte er Karriere in der Kirche. 1367 ernannte ihn sein Onkel zum Pfarrer von Gemona di Friuli sowie zum Generalvikar von Aquileia. In letzterer Funktion scheint Marquard zunächst bis 1377 auf, während er der Pfarre Gemona bis 1391 vorstand. Nach dem Tod seines Onkels pendelte Marquard zwischen Aquileia und Wien hin und her: Neben seinen Verpflichtungen an der Universität war er ab 1382 Pfarrer in Villach und Archidiakon in Kärnten, 1389 wurde er erneut Generalvikar von Aquileia. Etwa um diese Zeit erfolgte auch Marquards Installation als Domherr bei St. Stephan, weitere Kanonikate in Eichstätt und Augsburg folgten spätestens 1392. Von 1395 bis mindestens 1403 war er päpstlicher Kollektor für die Erzdiözese Salzburg und päpstlicher Referendar.
Im März 1398 wurde Marquard zum Bischof von Minden ernannt, aber bereits im Herbst desselben Jahres nach Intervention Herzog Leopolds IV. auf das Bistum Konstanz transferiert. Als Bischof von Konstanz gelang es ihm in Zusammenarbeit mit dem Herzog, die durch das Schisma aufgetretene Spaltung des Bistums weitgehend zu beseitigen und das Konstanzer Territorium bis auf Freiburg und Neuenburg wieder der römischen Obedienz zu unterwerfen. Weiters reorganisierte er die geistliche Gerichtsbarkeit und schuf eine moderne Gerichts- und Kanzleiordnung; auch förderte er die Rezeption des Römischen Rechts. Schließlich gelang es ihm, die desolate Finanzsituation des Bistums zu verbessern. Sein Tod am 28. Dezember 1406 war vermutlich auf einen Giftanschlag zurückzuführen, zumindest äußerte Marquard auf dem Totenbett diesen Verdacht. Er wurde im Konstanzer Dom begraben, das Grab ist heute nicht mehr erhalten.
Von Marquard stammt vermutlich die Übersetzung des Traktats “Erkenntnis der Sünde”. Die verloren gegangene lateinische Fassung wird Heinrich von Langenstein zugeschrieben. Das Herzog Albrecht III. gewidmete Werk ist ein Sündentraktat und Fürstenspiegel, das auf der „Summa de poenitentia“ des Raimund von Penyafort und der „Summa de vitiis et virtutibus“ des Guillelmus Peraldus beruht.
Zuletzt aktualisiert am 23.01.2024 - 01:00