Giselher Doberkow, Mag. art., Dr. decr.

14. Jhdt. – 1420
geb. in Osterburg

(Giselherus (Gyselherus, Geiselherus) Dobberkow (de Drobakow))

Funktionen

Rektor 1390
Rektor 1402
Dekan*in Juridische Fakultät 1401/02
Dekan*in Juridische Fakultät 1403

Über den aus (Nieder)Sachsen stammenden Giselher Doberkow, der in den Sommersemestern 1390 und 1402 Rektor der Universität Wien war, ist nur wenig bekannt. 1381 wurde „Ghiselerus Dobberkow de Osterborch“ als Angehöriger der Sächsischen Nation in Prag in die Juristenmatrikel eingetragen und noch im selben Jahr zum Bakkalar des geistlichen Rechts promoviert.

In Wien, wo er im Wintersemester 1384/85 ebenfalls als Bakkalar immatrikuliert wurde, setzte er seine Studien fort und wurde spätestens im Frühjahr 1390 zum Lizenziaten promoviert; als Rektor des Sommersemesters führt er bereits diesen Grad. Das Doktorat erlangte er nach damals üblichen Gepflogenheiten wohl spätestens im folgenden Jahr. Genauere Informationen zu seinen Amtszeiten als Rektor sowie als Dekan der Juridischen Fakultät – dieses Amt bekleidete er im Wintersemester 1401/02 und im Sommersemester 1403 – sind ebenso wenig überliefert wie zu seiner Lehrtätigkeit, auch wenn er in einer Urkunde als Lehrer des geistlichen Rechts aufscheint.

Giselher Doberkow war Weltgeistlicher, in einem am 10. November 1400 ausgestellten Transsumpt, das sich heute im Pfarrarchiv Weitra befindet, scheint er als Kleriker der Diözese Halberstadt auf. 1403 wurde er von Papst Bonifaz IX. als Pfarrer von Korneuburg eingesetzt. Allerdings war Korneuburg seit 1390 eine Pfarre des Stiftes Klosterneuburg, weshalb das Stift diese Ernennung nicht anerkannte. Der Propst ernannte seinerseits einen seiner Mitbrüder zum Pfarrer, wogegen Doberkow bei der Kurie Berufung einlegte. Da er aber zu der vom päpstlichen Gesandten angesetzten Verhandlung im Jahr 1404 nicht erschien, fiel dessen Entscheid zu Gunsten des Stiftes aus. Erst bei der Wiederaufnahme des Verfahrens konnte Doberkow seine Ansprüche durchsetzen und war von 1405 bis zu seinem Tod Pfarrer von Korneuburg. In seinem Testament vermachte er der Pfarrkirche sein gesamtes Vermögen, das für die Errichtung einer Messstiftung für ihn und seine Vorfahren zu verwenden sei.

Ulrike Denk

Zuletzt aktualisiert am 06.08.2021 - 13:07