Johann Springer, Univ.-Prof. Dr. jur.

28.12.1789 – 4.9.1869
geb. in Reichenau, Böhmen | Rychnov, Tschechische Republik gest. in Oberdöbling | Wien, Österreich

Funktionen

Dekan*in Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1852/53
Dekan*in Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1853/54
Rektor Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1855/56
Dekan*in Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1857/58
Dekan*in Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1861/62

Johann Springer, Sohn des Militärarztes Franz Springer, besuchte das Gymnasium in seiner Heimatstadt Reichenau und ab 1807 die philosophischen Jahrgänge an der Universität Prag. Anschließend studierte er ebendort von 1811 bis 1815 Rechtswissenschaften und absolvierte danach ein Praxisjahr als Advokat.

1816 zog Springer nach Wien, wo er zunächst als Erzieher und Privatlehrer im Hause des Grafen Franz von Hartig tätig war. Parallel setzte er sein Studium an der Juridischen Fakultät der Universität Wien fort, wo er Assistent von Heinrich Josef Watteroth, Professor für Politische Wissenschaften, wurde. Nach dessen Tod 1819 wurde Springer noch vor seinem Studienabschluss Supplent für Politische Wissenschaften und Österreichische Politische Gesetzeskunde. Am 10. Juli 1821 promovierte er an der Universität Wien zum Dr. jur. und wurde 1822 zum Adjunkten der juridisch-politischen Studien bestellt. Bereits im Folgejahr wurde Springer zum Professor der politischen Wissenschaften, der politischen Gesetzeskunde und der Statistik am Lyzeum in Graz (ab 1827 Karl-Franzens-Universität Graz) berufen. Im Studienjahr 1824/25 fungierte er dort als Rektor.

1826 erfolgte seine Berufung zum Professor für Statistik an der Universität Wien, 1838 kam das Fach der österreichischen Finanzgesetzkunde hinzu. Springer war Mitglied des 1845 eingesetzten Komitees, das Reformen für einen neuen juridisch-politischen Studienplan erarbeitete.
In den fast vier Jahrzehnten an der Universität Wien bis zum Antritt seines Ruhestandes 1864 wurde Johann Springer viermal – in den Studienjahren 1852/53, 1853/54, 1857/58 sowie 1861/62 zum Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät gewählt und amtierte 1855/56 als Rektor der Universität Wien. Zudem fungierte er ab 1850 als Präses der staatsrechtlich-administrativen Abteilung der Staatsprüfungskommission, ab 1853 der allgemeinen Abteilung sowie oberster Leiter aller Staatsprüfungskommissionen an der Universität Wien sowie ab als 1858 Vizepräsident der staatswissenschaftlichen Staatsprüfungskommission.

Johann Springer veröffentlichte seine wissenschaftlichen Arbeiten vor allem in Fachzeitschriften, zunächst zu verschiedenen Rechtsfragen wie Ehebruch sowie Jagd- und Forstwesen. Ab 1828 beschäftigte er sich auch in seinen Publikationen vermehrt seinem Lehrfach Statistik und lieferte vor allem in regelmäßigen Rezensionen fachkundige Einsichten in die herausragendsten Standardwerke des Faches. Als sein Hauptwerk gilt die in zwei Bänden erschienene „Statistik des österreichischen Kaiserstaates“ (1840), die sich der Statistik Österreichs im Vormärz widmet. Für seine Forschungen konnte er erst ab 1832 nach vielen Hindernissen auch auf amtliche Quellen zurückgreifen.
Springer leitete 1857 den Dritten internationalen statistischen Kongress in Wien. Zu seinen Leistungen für die Entwicklung der statistischen Wissenschaft zählt auch das Engagement für die Statistische Zentralkommission, der er ab der Gründung 1863 als außerordentliches Mitglied angehörte. Auch nach seiner Emeritierung an der Universität war er hier aktiv, lehrte etwa 1864/65 im Rahmen eines Kurses für jüngere Verwaltungsbeamte, wurde 1865 Mitglied des Spezialkomitees zur Revision der Volkszählungsvorschriften und wirkte 1866 beratend bei der Errichtung des kommunalstatistischen Büros in Wien.

Für seine Leistungen wurde Johann Springer vielfach ausgezeichnet. So wurde er 1849 zum wirklichen Mitglied der philosophisch-historischen Klasse der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien gewählt. 1850 erhielt er das Ritter-Kreuz des Franz Josephs-Ordens und wurde 1853 zum Regierungsrat und 1863 zum Hofrat ernannt.

Werke (Auswahl)

Ehebruch in seiner Ursache und seinen Folgen (In: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit I), 1825.
Grundzüge der Verfassung des Forstwesens in den deutschen, böhmischen und galizischen Provinzen des österreichischen Kaiserstaates (In: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit II), 1826.
Ueber die Gewehrwegnahme in Jagdgesetz-Uebertretungsfällen (In: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit II), 1828.
Ueber die Zweckmäßigkeit der österreichischen Wanderbücher (In: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit II), 1829.
Rangordnung der österreichischen Länder nach ihrer Größe, Volksmenge und Anzahl der Wohnplätze (In: Oesterreichisches Archiv für Geschichte, Erdbeschreibung und Staatenkunde), 1831.
Verhältniß der Studirenden in Oesterreich zu den Professoren (In: Oesterreichisches Archiv für Geschichte, Erdbeschreibung und Staatenkunde), 1831.
Das Erzherzogthum Oesterreich, verglichen mit mehreren Provinzen des Kaiserstaates in Hinsicht auf Volksunterricht und Verbrecherzahl (In: Beiträge zur Landeskunde Oesterreichs unter der Enns), 1831.
Uebersichten der österreichischen Literatur über Politik und Statistik von 1825 bis 1839 (In: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit II), 1835–1840.
Statistik des österreichischen Kaiserstaates (2 Bände: Band 1, Band 2), 1840.
Umständliche Relation und Beurtheilung der von der k. k. Direction der administrativen Statistik herausgegebenen Tafeln zur Statistik der österreichischen Monarchie für das Jahr 1842 (In: Jahrbücher der Litteratur 118–120), 1847.
Ergebnisse der strengen Prüfungen zur Erlangung der juridischen Doctorswürde an der Hochschule zu Wien (Vortrag), 1854.

Katharina Kniefacz

Zuletzt aktualisiert am 28.03.2024 - 22:15

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