Die Entnazifizierung der Professorenschaft an der Universität Wien

1945–1950

Zwei gegenläufige Prozesse lassen sich ab Ende April 1945 als Reaktion auf die Tatsache ausmachen, dass drei Viertel der Professorenschaft der Universität Wien Anwärter oder Mitglieder der NSDAP, anders gesehen Mitläufer, organisierte Anhänger, Nutznießer, Funktionsträger und Drahtzieher des nationalsozialistischen Systems waren, nämlich jener der Entnazifizierung und jener der Amnestien, der Rehabilitierung. Der erste Prozess setzte sehr rasch und auch gründlich ein, verzahnte sich um 1947 mit dem zweiten, verebbte dann und war Ende 1947 im Wesentlichen beendet. Der zweite, als Gegenbewegung fast von Anfang an bemerkbar, verstärkte sich ab 1947/48 schrittweise und blieb bis in die späten 1950er Jahre wirksam. Beide liefen überwiegend als juristische, behördlich gesteuerte und auf formalen Kriterien beruhende Prozesse ab, die jedoch angesichts der Schlüsselrolle des Sektionschefs im Unterrichtsministeriums Otto Skrbensky auch eine weltanschauliche, parteipolitische Prägung erfuhren.

NS-Belastung, Reichsdeutsche und „Skrbenskys Sonderkommission“

92 (74%) der 124 ordentlichen und außerordentlichen Professoren aus dem Jahr 1944 gehörten der NSDAP als Mitglieder oder Anwärter an und waren folglich mit Maßnahmen der Entnazifizierung konfrontiert. An der Spitze findet sich hier die Medizinische Fakultät (83%), gefolgt von der Philosophie (77%), der Evangelischen-Theologie (75%) und den Rechtswissenschaften (71%) – die Katholisch-theologische Fakultät blieb unbelastet.

21 der ns-belasteten Hochschullehrer wurden – mangels österreichischer Staatsbürgerschaft vor März 1938 – als sogenannte „Reichsdeutsche“ außer Dienst gestellt. 29 der übrigen belasteten Professoren hatten sich einer Überprüfung durch die dafür eingerichtete Sonderkommission I. Instanz beim Unterrichtsministerium zu unterziehen, deren Erkenntnis über eine mögliche Weiterverwendung des Betreffenden an der Universität Wien entschied. Dies betraf mehr als die Hälfte der juridischen Professoren, rund ein Drittel jener der Philosophischen und der Evangelisch-theologischen Fakultät und ein Fünftel der medizinischen Professoren. Unter der Vorsitzführung des im Staatsamt und späteren Unterrichtsministerium für die Entnazifizierung zuständigen Sektionschefs Otto Skrbensky lässt sich in diesen Beurteilungsprozessen sein Streben nach einem möglichst katholisch-konservativ ausgerichteten Lehrkörper am Beginn der Zweiten Republik nachvollziehen, für dessen Zusammensetzung er auch schon als Hochschulfunktionär im Austrofaschismus Sorge getragen hatte. Hier gestand er den „eigenen Leuten“ – nicht aber den „Klassenverrätern“ – erkennbar die Schwäche zu, zu fallen, der Verlockung des Nationalsozialismus erlegen zu sein, und die Chance, als anständiger Gesinnungsfreund – und diesmal Demokrat – wieder aufzustehen. Katholische Begriffe wie Vergebung, Milde, begrenzte „Bestrafung“, Buße und Schwäche spielen in den verbalen Beurteilungen der Sonderkommissionen eine Rolle und den „Persilscheinen“ wohlmeinender Freunde der betreffenden Parteimitglieder oder -anwärter wird bereitwillig Glauben geschenkt. Für Tassilo Antoine etwa, Professor für Frauenheilkunde und Parteianwärter seit 1942, laut Erkenntnis der Sonderkommission „tragbar“ für eine Universitätsstelle, nahm die Rechtfertigungsprosa Skrbenskys zeitweise Züge einer Heiligenlegende an, wenn er schreibt: „Für die Operation der Frau eines Konzentrationslagerhäftlings lehnte er (Antoine) jedes Honorar mit dem Bemerken ab, seine Handlungsweise möge als bescheidener Beitrag zur Linderung der seelischen und materiellen Not eines Kämpfers für die Freiheit und Selbständigkeit Österreichs gewertet werden“. Insgesamt erließ die Sonderkommission im Verhältnis 4:1 positive Erkenntnisse für die Betroffenen und erklärte diese mehrheitlich für „tragbar“.

Ministerkomitee und vorzeitige Pensionierung

Auch das im Februar 1946 zur Beschleunigung der Entnazifizierung eingerichtete Ministerkomitee („Figlkomitee“) im Bundeskanzleramt zur Säuberung der höchsten Staats- und Wirtschaftsstellen von Nazielementen setzte diesen Rehabilitierungstrend fort und stellte 18 der insgesamt 20 behandelten Professoren der Universität Wien ein positives Gutachten aus. Eine Maßnahme, der bei der Entnazifizierung der Professorenschaft insgesamt großes Gewicht zukam, war die vorzeitige Pensionierung. Diese Sanktion, mit oder ohne Abzüge beim Ruhegenuss kam bei nicht weniger als 35 (38%) der 92 ns-belasteten Professoren zur Anwendung. Auf die Fakultäten und auf die Gesamtzahl der jeweiligen Professoren aufgeschlüsselt betraf die vorzeitige Pensionierung ein Drittel der philosophischen sowie medizinischen Professorenschaft und ein Viertel jener der Rechts- und Staatswissenschaftlichen sowie Evangelisch-theologischen Fakultät.

Rehabilitierung und Re-Integration

Das „Nationalsozialistengesetz 1947“ und die „Minderbelastetenamnestie 1948“ brachten für einen Großteil der Professorenschaft eine Abschwächung bzw. das Ende der gegen sie eingeleiteten Entnazifizierungsmaßnahmen und eröffneten für viele den Weg zur universitären Re-Integration. 56 – also fast zwei Drittel – der 92 ns-belasteten Professoren konnten ihre Laufbahn an einer österreichischen oder ausländischen Universität oder Hochschule fortsetzen, 30 von ihnen gelang dies an der Universität Wien. Vollständig wurden in diesem Zusammenhang die drei belasteten evangelisch-theologischen Professoren wieder in den universitären Betrieb eingegliedert, aber auch die Professoren der Philosophischen Fakultät konnten zu 70% (37 der 53 NS-Belasteten) ihre Karrieren an Universitäten fortsetzen. An der Philosophischen Fakultät der Universität Wien erreichten nicht weniger als 15 Wissenschaftler bis Ende der 1950er Jahre wieder den 1944 innegehabten Status als ordentliche bzw. planmäßig außerordentliche Professoren, die sechs letzteren setzten sämtlich ihre Karrieren nach einigen Jahren mit der Ernennung zu ordentlichen Professoren fort. Weniger stark ausgeprägt zeigt sich die Re-Integration ns-belasteter Hochschullehrer an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen und an der Medizinischen Fakultät: Hier gelang knapp der Hälfte der Betroffenen eine zweite Karriere an einer in- oder ausländischen Universität oder Hochschule.

Die Entnazifizierung bedeutete für einen beträchtlichen Teil der ns-belasteten ordentlichen und außerordentlichen Professoren der Universität des Sommersemesters 1944 also grundsätzlich keinen Bruch, man muss viel eher von einem vorübergehenden „Einbruch“ sprechen: Unter Berücksichtigung des erreichten Emeritierungsalters und der Todesfälle, ist festzustellen, dass spätestens mit dem Jahr 1960 ein Gutteil der Professoren seine vorherige Position wieder erreicht, ja ausgebaut hatte. Amnestien und Rehabilitierungen führten zu einem erstaunlichen Ausmaß an Kontinuität, die Maßnahmen der Entnazifizierung blieben für die betroffenen Männer ein vorübergehender Einbruch, der schon nach zwei, drei, seltener mehr Jahren zur Episode geraten war.

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Hans Pfefferle, Roman Pfefferle

Last edited: 04/18/19

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