Georg (George) Phillips, Univ.-Prof. Dr. jur.

6.1.1804 – 6.9.1872
geb. in Königsberg, Ostpreußen | Kaliningrad, Russland gest. in Aigen | Salzburg, Österreich

Funktionen

Dekan*in Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1869/70

Georg (auch George) Phillips wurde als Sohn des englischen Kaufmannes James Phillips und dessen Ehefrau Eleonora in Königsberg [heute: Kaliningrad, Russland] geboren. Er besuchte das Gymnasium in Königsberg und Elbing [Elbląg, Polen] und begann 1822 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Berlin. Dort besuchte er besonders die Lehrveranstaltungen des Rechtshistorikers Friedrich Carl von Savigny. Im Herbst 1823 wechselte er an die Universität Göttingen, wo vor allem Karl Friedrich Eichhorn zu seinen Lehrern zählte und wo er 1824 zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert wurde. Seinen Lehrern folgend beschäftigte er sich vor allem mit rechtshistorischen Fragen. Um die Geschichte des angelsächsischen Rechts zu studieren, hielt er sich 1825/26 in Großbritannien auf.
Zurück in Deutschland wurde Georg Phillips 1826 für Deutsches Recht an der Universität Berlin habilitiert. Bereits im Folgejahr wurde er dort zum außerordentlichen Professor ernannt. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Charlotte (geb. Housselle) trat er 1828 vom evangelischen zum katholischen Glauben über. In den Folgejahren publizierte er umfangreiche Werke zum deutschen Privatrecht sowie zur deutschen Geschichte, eine Berufung auf ein Ordinariat blieb ihm im protestantischen Preußen jedoch versagt.

1833 übersiedelte Georg Phillips nach München, wo er zunächst als Ministerialrat im bayerischen Innenministerium tätig wurde. 1834 erfolgte seine Berufung zum ordentlichen Professor für Geschichte an der Philosophischen Fakultät der Universität München, 1835 schließlich jene zum Ordinarius für Kirchenrecht und deutsches Privatrecht an der Juridischen Fakultät. Im Studienjahr 1845/46 fungierte er als Rektor der Universität München.

Gemeinsam mit Karl Ernst Jarcke sowie Joseph und Guido Görres begründete Phillips 1838 die „Historisch-politischen Blätter für das katholische Deutschland“, die er gemeinsam mit Guido Görres bis 1852 herausgab.

Aufgrund der öffentlich geäußerten Kritik an der Affäre König Ludwigs I. zu der Tänzerin Lola Montez wurde Phillips gemeinsam mit sechs weiteren Professoren der Universität München 1847 ohne Pension als Professor enthoben. Die Versetzung als Regierungsrat nach Landshut lehnte er ab und schied somit aus dem bayerischen Staatsdienst aus. 1848 wurde er vom Wahlbezirk Deggendorf in Niederbayern als fraktionsloser, antipreußisch und katholisch-konservativ orientierter Abgeordneter in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt. 1949 legte er sein Mandat nieder.

Eine Berufung an die Universität Würzburg lehnte Phillips 1850 ab und folgte stattdessen einem Ruf als Professor für deutsches Recht an die Universität Innsbruck. Bereits im Folgejahr wechselte er als Ordinarius für deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte an die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien. In dieser Position übte Phillips großen Einfluss auf Unterrichtsminister Leo Graf Thun-Hohenstein aus, der auch das Studium der Rechtswissenschaften grundlegend reformierte. Mit dem Studienplan von 1855 wurde der Schwerpunkt des ersten Studienabschnitts auf die rechtshistorischen Fächer verlagert. Phillips Vorlesung über deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte wurde damit für alle Studenten des 1. und 3. Semesters verpflichtend.
Von 1860 bis 1865 beurlaubt, lebte Phillips hauptsächlich in Salzburg und arbeitete an seinem Lehrbuch zum Kirchenrecht. Nach seiner Rückkehr in die universitäre Lehre wandte er sich auch in seinem Vorlesungen zunehmend dem Kirchenrecht zu. Im Studienjahr 1869/70 übte er das Amt des Dekans der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät aus.

Georg Phillips veröffentlichte zahlreiche Schriften im Bereich des deutschen Rechts und wandte sich hier sowohl historischen als auch dogmatischen Fragen zu. Besonders herausragend waren jedoch seine Beiträge m Bereich des Kirchenrechts und dessen Geschichte, vor allem sein großes Lehrbuch des Kirchenrechts, das in mehreren Bänden ab 1845 erschien.

Ehrungen

Für seine Leistungen wurde Phillips vielfach geehrt: So war er seit 1833 ordentliches Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (später korrespondierendes Mitglied), seit 1842 assoziiertes Mitglied der Königlichen Akademie der Wissenschaften und Schönen Künste von Belgien und seit 1853 wirkliches Mitglied der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien. An der Universität Wien gehörte er der rechtshistorischen Staatsprüfungs-Kommission an. Er wurde zum Hofrat ernannt (1853), war Ritter des Franz Joseph-Ordens, des päpstlichen Pius-Ordens, Kommandeur des päpstlichen St. Gregor-Ordens und Ritter des königlich-bayerischen St. Michael-Ordens.

1894 benannte die Stadt Wien die Phillipsgasse in Wien-Penzing (14. Bezirk) nach ihm.

Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien beantragte am 13. Mai 1955, den Namen von Georg Phillips als berühmtes Mitglied des Lehrkörpers in die Ehrentafel der Juridischen Fakultät aufzunehmen:

„Phillips kann mit vollem Recht als der eigentliche Vater des modernen Studiums der Rechtsgeschichte in Oesterreich angesehen werden, wobei er eine Bedeutung erlangte, die noch immer nicht genügend wissenschaftlich gewürdigt wird. […] Für das österreichische Rechtsstudium wurde er deshalb von besonderer Bedeutung, da er das besondere Vertrauen des Grafen Thun genoss. Aus seiner Feder erging 1852 die entscheidende Programmschrift über die juristische Studienreform Oesterreichs hervor, aus der grosse Teile in die offizielle Denkschrift des Ministeriums für Kultus und Unterricht aufgenommen wurden. […] Es war dem Einfluss von George Phillips zuzuschreiben, dass die Rechtsgeschichte methodisch dergestalt in den Studienplan eingebaut wurde, dass sie die Brücke zum lebenden Recht schlug und daher nicht bloss als ein System der Vergangenheit, sondern als die Grundlage des geltenden Rechts gewertet wurde.
Da im heurigen Jahr das erste Jahrhundert der in ihren Grundsätzen noch immer geltenden juristischen Studienordnung vollendet wird, erscheint es als eine verdiente Würdigung den Namen dieses Gelehrten durch Anbringung in der Ehrentafel der Universität besonders zu ehren.“
(Antrag von Willibald Plöchl, 6.5.1955, in: Archiv der Universität Wien, Akademischer Senat GZ 6 ex 1954/55)

Der Antrag wurde am 30. Juni 1955 durch den Senat einstimmig angenommen, doch wurde die offiziell genehmigte Eintragung aus unbekannten Gründen nicht durchgeführt.

Werke (Auswahl)

Versuch einer Darstellung der Geschichte des Angelsächsischen Rechts, 1825.
Englische Reichs- und Rechtsgeschichte seit der Ankunft der Normannen bis auf Heinrich II. (2 Bände), 1827/28 (Neudr. 1969).
Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechtes (2 Bände), 1828/29, 3. Aufl. 1846.
Deutsche Geschichte mit besonderer Rücksicht auf Religion, Recht und Staatsverfassung (2 Bände), 1832/1834.
Deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte. Zum Gebrauche bei akademischen Vorlesungen, 1845, 4. Aufl. 1859.
Kirchenrecht (7 Bände), 1845–1872, (Band 8, hg. von F. H. Vering, 1889).
Vermischte Schriften (3 Bände), 1856/1860.
Lehrbuch des Kirchenrechts (2 Bände), 1859–1862, 3. Aufl. 1881; etc.

Archiv der Universität Wien, Akademischer Senat GZ 6 ex 1954/55 (Eintragung Ehrentafel der Fakultät).
Archiv der Universität Wien, Jur. Dekanat GZ 214 ex 1954/55 (Eintragung Ehrentafel der Fakultät).
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Katharina Kniefacz

Zuletzt aktualisiert am 02.04.2024 - 22:05

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