Im Rahmen eines Universitätsstudiums fielen zahlreiche Gebühren an. Diese waren für die Immatrikulation, die Deposition, für Vorlesungen und Disputationen sowie für die Determination zu bezahlen. Die Gebühren waren eine wichtige Einnahmequelle der Universitäten. Im Armutsfall bestand die Möglichkeit des gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Gebühren, wobei die tatsächliche Handhabung je nach Universität unterschiedlich streng vorgenommen wurde.