Die Akademischen Nationen an der Universität Wien
Was haben Studenten aus Wien und Laibach bzw. aus Berlin und London gemeinsam? An der Universität Wien wären sie im Mittelalter trotz unterschiedlicher regionaler Herkunft als Angehörige der Österreichischen respektive Sächsischen Nation immatrikuliert worden. In ähnlicher Weise wurden sowohl Studenten aus München als auch aus Straßburg der Rheinischen Nation zugeordnet und Prager und Klausenburger der Ungarischen Nation einverleibt.
Diese Beispiele zeigen, dass der universitäre Nationsbegriff sich deutlich vom heutigen Sprachgebrauch unterscheidet, auch wenn es teilweise schon Ansätze in diese Richtung gab.
Die mittelalterlichen Universitäten betrachteten sich als Einrichtungen mit „Weltgeltung“. Bestimmungen über die Aufnahme neuer Schüler oder Lehrer waren nicht an Kriterien der Herkunft geknüpft. Weiters berechtigten die verliehenen Grade prinzipiell zur Lehre an allen christlichen Hochschulen. Diese Grundsätze wurden zwar in der Praxis durch verschiedene Verfügungen mehr oder minder stark eingeschränkt, der supranationale Anspruch blieb jedoch bis in die Zeit der Reformation hinein aufrecht.
Da Universitätsangehörige aus allen damals bekannten Ländern kommen konnten, war es naheliegend, sie neben der fachlichen Untergliederung in den Fakultäten auch nach ihrer Herkunft einzuteilen. Diese Verbände wurden als „Nationen“ bezeichnet; sie waren ebenso wie die Fakultäten eigenständige Rechtspersonen mit Statuten, Insignien und Finanzen, die von auf Zeit gewählten Leitern, den Prokuratoren, verwaltet wurden. Zahl, Zusammensetzung und Kompetenzen der Nationen waren je nach Universität unterschiedlich, auch wenn die Entwicklung an den beiden ältesten Universitäten Bologna und Paris als Grundmuster für jüngere Hochschulen dienten.
Die Nationen in Bologna und Paris
Während Anzahl, Benennung und Lehrinhalte der Fakultäten im Wesentlichen an allen mittelalterlichen Universitäten gleich waren, gab es bei den Nationen deutlich größere Unterschiede. An der Universität Bologna waren die Nationen, die sich ihrerseits zu „Universitäten“ der Italiener und jener der Nichtitaliener zusammenfanden, in erster Linie studentische Verbände. Vor allem die Zahl der nichtitalienischen Nationen wechselte je nach Immatrikulationsstand. Dagegen war die Zahl der Pariser Nationen auf vier beschränkt, die nach der zahlenmäßig am stärksten vertretenen Gruppe benannt wurden. Die Mitgliedschaft war auf Magister und Doktoren beschränkt, Nichtgraduierte waren ausgeschlossen.
Während in Bologna Zahl und Bezeichnung der Nationen in etwa die tatsächliche Verteilung der Studenten widerspiegelte, sind die Nationen nach Pariser Vorbild vor allem symbolisch zu sehen: Die Zahl vier standen für die vier Himmelsrichtungen, somit war die aus den vier Nationen bestehende Universität Sinnbild der gesamten Welt.
Der Nationsbegriff in Bologna kommt der heutigen Verwendung von „Nation“ schon recht nahe, da hier Personen ähnlicher regionaler Herkunft und weitgehend gemeinsamer Sprache zusammengefasst wurden – dennoch wurden Gebiete, aus denen nur wenige Studenten kamen, anderen Nationen zugeteilt. Die willkürliche Zusammenfassung verschiedener Regionen in einer Nation war selbstverständlich an nach Pariser Vorbild eingerichteten Universitäten deutlich stärker. Dies ist auch am Beispiel der Universität Wien ersichtlich.
Einrichtung der Nationen an der Universität Wien
Rudolf IV. bestimmte 1365 die Einteilung der Universitätsangehörigen in vier Nationen. Zwar orientierte er sich dabei am Vorbild Paris, im Unterschied dazu waren die Wiener Nationen auch für Studenten offen. Während in den beiden Stiftbriefen die Nationsbenennung noch offen gelassen wurde, verfügte die Universität ein Jahr später die Einteilung in eine Österreichischen, Sächsische, Böhmische und Ungarische Nation. Da sich dies als nicht praktikabel erwies, kam es 1384 zu einer Modifikation: Die Österreichische Nation umfasste die österreichischen Länder und Italien, die Rheinische Nation den süd- und südwestdeutschen Raum, die Ungarische Nation die Länder der Stephans- und böhmischen Krone sowie Griechenland, während die Sächsische Nation neben Nord- und Nordosteuropa auch die Britischen Inseln einschloss. Diese Einteilung blieb bis 1838 aufrecht, als die Ungarische Nation auf Ungarn, Slawonien, Kroatien, Siebenbürgen und die Militärgrenze beschränkt wurde. Die böhmischen Länder wurden der Rheinisch-slawischen Nation zugeordnet, während Tirol, Italien und die Balkanländer zur Italienisch-illyrischen Nation zusammengefasst wurden, welche die bisherige Sächsische Nation ersetzte.
Augenfällig wird die Nationsaufteilung in der Hauptmatrikel der Universität, in der die Immatrikulierten seit 1385 nach Nationen getrennt verzeichnet sind. Diese Gliederung wurde bis Beginn des 17. Jahrhunderts konsequent durchgeführt und dann allmählich aufgegeben. Ein Grund dafür waren wohl vor allem die immer stärkere Beschränkung des Einzugsgebiets auf Wien und Umgebung; auch die Übergabe der Philosophischen und Theologischen Fakultät an die Jesuiten dürfte Einfluss auf die Gestaltung der Matrikel gehabt haben.
Die akademischen Nationen wählen den Rektor der Universität
In Bologna waren die Nationen das bestimmende Element der universitären Administration; an anderen Universitäten konnten sie ebenfalls zu einem bedeutenden Faktor der Universitätspolitik werden: So führte die starke Aufwertung der Prager Böhmischen Nation durch das Kuttenberger Dekret von 1409 zur Abwanderung vieler deutschsprachiger Lehrer und Schüler nach Leipzig und zur Gründung der dortigen Universität.
Auch den Wiener Nationen war nach dem Willen des Universitätsgründers eine bedeutende Stellung in der Gesamtuniversität zugedacht: Die zunächst semesterweise und ab 1629 jährlich gekürten Prokuratoren wählten ihrerseits den Rektor; daneben hatten sie Sitz und Stimme im Universitätskonsistorium.
Ansonsten erfüllten die Nationen vor allem religiöse und karitative Aufgaben wie die Ausrichtung der jährlichen Feste zu Ehren der Schutzheiligen der Nationen. Patron der Österreichischen Nation war zunächst der hl. Koloman und ab dem 16. Jahrhundert der hl. Leopold, die Rheinische Nation verehrte St. Ursula, die Ungarische den hl. Ladislaus und die Sächsische Nation St. Mauritius. Die Feste wurde mit einem Gottesdienst, einer Festrede sowie einem gemeinsamen Mahl begangen. Weiters kümmerten sie sich um die Begräbnisse verstorbener Mitglieder, für die sie auch im jährlichen Totengedenken beteten.
Sinkende Bedeutung der Nationen
Obwohl die Nationsvertreter als Wahlgremium für den Rektor eine wichtige Funktion in der Gesamtuniversität besaßen, hatten die Nationen bereits seit dem 15. Jahrhundert mit geringen Mitgliederzahlen zu kämpfen. Dies hängt damit zusammen, dass die Studenten, die ursprünglich gleichberechtigt mit den Doktoren an der Verwaltung dieser Gremien teilhaben sollten, sukzessive von der Mitbestimmung ausgeschlossen wurden. 1419 wurde ihnen das passive Wahlrecht entzogen, das aktive blieb ihnen zwar statutenmäßig erhalten, in der Praxis wurde es jedoch nur mehr von den graduierten Mitgliedern ausgeübt. Auch das Totengedenken wurde zunehmend auf die Magistri und Doktoren eingeschränkt. Dies führte dazu, dass die Studenten an der Einschreibung in die Nationsmatrikel nicht mehr interessiert waren. Die sinkenden Immatrikulationszahlen wirkten sich wiederum nachteilig auf die Nationsfinanzen aus, die zu einem nicht geringen Prozentsatz aus den Immatrikulationsgebühren bestanden (daneben verfügten die Nationen auch über Einkünfte aus Stiftungen). Universitäre Bestimmungen, dass die Graduierung an den Nachweis der Immatrikulation bei einer akademischen Nation gebunden war, hatten keinen Erfolg. Vor allem die Sächsische Nation, die stets die zahlenmäßig kleinste Korporation war, litt zeitweise unter derartig gravierendem Mitgliedermangel, dass die Universität 1748 verfügte, dass der Rektor ihr nach Gutdünken neuaufgenommene Studenten zuteilen durfte.
Dennoch bestanden die Nationen bis in das 19. Jahrhundert hinein und wurden erst durch die Universitätsreformen unter Leo Graf Thun-Hohenstein aus dem Verband der Universität ausgegliedert. Dies liegt wohl daran, dass durch diese Reformen die zumindest in Grundzügen noch vorhandene mittelalterliche Universitätsverfassung beseitigt wurde. Die Nationen, deren Vertreter das Recht der Rektorswahl innehatten, waren trotz ihrer gesunkenen Bedeutung ein wesentlicher Bestandteil dieser alten Universitätsverfassung. Die Aufhebung der Nationen hätte die Umgestaltung der Universitätsverfassung bereits zu einem früheren Zeitpunkt notwendig gemacht.
Zuletzt aktualisiert am 11.10.2024 - 11:06