Hans Kelsen, o. Univ.-Prof. Dr. jur.
Rechtswissenschaftler, Staats- und Völkerrechtler, Rechtstheoretiker
„Hans Kelsen hat mit seiner ‚Reinen Rechtslehre‘ mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass Rechtswissenschaft nicht der Versuchung erliegen darf, unter dem Deckmantel der Wissenschaft Politik zu machen. Diese Mahnung wird stets aktuell bleiben.“
Heinz Mayer, Emeritierter Professor für Verfassungsrecht an der Universität Wien
Ehrungen
Ehrung | Titel | Datierung | Fakultät | |
---|---|---|---|---|
Ehrendoktorat | Dr. rer. pol. h.c. | 1960/61 | Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät |
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Denkmal Arkadenhof | 1984 | Rechtswissenschaftliche Fakultät |
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Funktionen
Dekan*in | Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät | 1920/21 |
- Rechtswissenschaften
- Staatsrecht
- Internationales Recht (Völkerrecht)
- Rechtstheorie
- Verwaltungsrecht
- Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Der in Prag geborene Sohn einer deutschsprachigen jüdischen Familie – sein Vater stammte aus Brody (Ostgalizien), seine Mutter aus Neuhaus (Böhmen) – zog schon 1885 mit seiner Familie nach Wien, wo der Vater eine kleine Fabrik für Lampen und Kronleuchter gründete. Die Eltern Kelsens scheinen religiös weitgehend indifferent gewesen zu sein, da sie ihren Sohn in die Evangelische Volksschule in Wien gaben, die als besonders gut galt. Kelsen selbst war ebenfalls religiös indifferent; dass er 1905 zum römisch-katholischen Glauben und 1912 zur evangelischen Kirche übertrat, hatte keine religiösen Gründe, sondern war ein Schritt zweckmäßiger Assimilation unter den damaligen Verhältnissen in Österreich. Kelsens ganzes wissenschaftliches Werk zeigt einen durchdringenden kritischen Akzent, mit dem sich religiöser Agnostizismus zwanglos verbindet. In politischer Hinsicht bekannte sich Kelsen zur Demokratie und zum Liberalismus ohne diese persönlichen Bekenntnisse als wissenschaftliche Erkenntnisse ausgeben zu wollen.
Kelsen besuchte also zunächst die Evangelische Volksschule, später – aus Geldmangel der Eltern – die normale Volksschule, dann das angesehene Akademische Gymnasium in Wien (Matura im Jahr 1900). Nach dem vorgeschriebenen einjährigen Wehrdienst wandte sich Kelsen – eher aus Vernunft als aus Neigung – dem juristischen Studium an der Wiener Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät zu, das er absolvierte (Dr. jur. 1906), ohne dabei wissenschaftliche Befriedigung zu erlangen.
Nach Studienaufenthalten in Heidelberg, wo er am Seminar des führenden Staatsrechtslehrers Georg Jellinek teilnahm, und in Berlin, sowie verschiedenen juristischen Berufstätigkeiten wurde er 1909 Assistent, später Dozent an der Exportakademie (heute Wirtschaftsuniversität) in Wien. 1911 habilitierte sich Kelsen mit dem Werk „Hauptprobleme der Staatsrechtslehre“ für Staatsrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Wien (die Gutachter waren Edmund Bernatzik und Adolf Menzel). Mit diesem Werk legte er den Grundstein zu einer neuen wissenschaftlichen Betrachtung des Rechts, die später unter der Bezeichnung „Reine Rechtslehre“ oder „Wiener Rechtstheoretische Schule“ weltweit bekannt wurde und es bis heute ist.
Im ersten Weltkrieg leistete der seit 1912 mit Margarete Bondi verheiratete – der Ehe entstammen zwei Töchter – Kelsen Militärdienst und war zuletzt als Hauptmann-Auditor Rechtsberater des Kriegsministers. Vom Wintersemester 1910/11 bis in das Jahr 1916 war er mit Kursen und Vorträgen in der Wiener Volksbildung stark, danach bis 1928 vereinzelt engagiert. 1918 wurde Kelsen ao. Professor, 1919 o. Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien, uzw als Nachfolger von Bernatzik. An der Universität Wien lehrte er sowohl im rechtswissenschaftlichen als auch im neugegründeten staatswissenschaftlichen Studium. Waren es vor dem Ersten Weltkrieg vor allem Personen aus den verschiedenen Teilen der Monarchie gewesen, die in Wien mit Kelsen zusammentrafen und gemeinsam die rechtstheoretische Diskussion pflegten (etwa Adolf Julius Merkl, Alfred Verdross und Leonid Pitamic, später weiters Walter Henrich, Felix Kaufmann, Josef L. Kunz, Fritz Sander und Fritz Schreier), so kamen in den 1920er Jahren auch ausländische Gelehrte nach Wien, um mit Kelsen zusammenzuarbeiten, etwa Alf Ross aus Dänemark, Charles Eisenmann aus Frankreich, Julius Kraft aus Deutschland, Luis Legaz y Lacambra und Luis Recaséns Siches aus Spanien sowie Marinus Maurits van Praag aus den Niederlanden, aber auch Tomoo Otaka aus Japan und Wiktor Sukiennicki aus Polen. 1925 erschien ein weiteres bedeutendes Werk Kelsens, das Buch „Allgemeine Staatslehre“.
Als Konsulent war Kelsen 1919-20 ein wichtiger und unvergessener Mitgestalter des Bundes-Verfassungsgesetzes 1920, der im Kern bis heute in Österreich geltenden Verfassung; insbesondere die Einrichtung einer Verfassungsgerichtsbarkeit mit der Befugnis des Verfassungsgerichtshofes, generelle Rechtsakte, uzw auch Gesetze, aufzuheben, ein Modell, das zeitgleich auch in der ČSR entwickelt wurde und sich nach dem zweiten Weltkrieg in der BRD und später in vielen Staaten durchsetzte, ist bis heute mit seinem Namen verbunden.
Von 1921 bis 1930 war Kelsen nebenamtlich als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes tätig, dessen Rechtsprechung er mitprägte. Nach der Absetzung als Verfassungsrichter wegen der vollständigen Neubesetzung des Verfassungsgerichtshofes im Zuge der Verfassungsnovelle 1929 und politischen Anfeindungen verließ er Wien und wurde 1930 o. Professor an der Universität Köln. Im Jahr 1933 wurde Kelsen von den nationalsozialistischen Machthabern wegen seiner jüdischen Abstammung seines Amtes enthoben.
1933-35 und 1938 war Kelsen Professor (für Völkerrecht) am Institute Universitaire des Hautes Etudes Internationales in Genf, 1936-38 an der deutschen Universität in Prag. In diese Zeit fällt die Publikation der ersten Auflage des Buches „Reine Rechtslehre“ (1934).
Im Jahr 1940 emigrierte Kelsen – im Alter von fast 60 Jahren – in die USA, was einen fast völligen Neubeginn darstellte. Zunächst war er als Lecturer an der Harvard Law School tätig (1940-42), dann am Political Science Department der University of California in Berkeley, an letzterer ab 1945 (bis zur Emeritierung im Jahr 1952) als Professor, wo er sich dem Völkerrecht (sein Kommentar zur UN-Satzung erschien 1950, seine „Principles of International Law“ in erster Auflage 1952) und der Rechtstheorie widmete („General Theory of Law and State“ [1945], „Reine Rechtslehre“, 2. Auflage [1960]). Eine ständige Rückkehr nach Österreich kam nicht zustande, jedoch besuchte Kelsen mehrere Male seine langjährige Heimat. Bis ins hohe Alter blieb er wissenschaftlich tätig („Allgemeine Theorie der Normen“ [posthum 1979], „Secular Religion“ [posthum 2012]).
Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien verlieh ihm am 18. September 1961 das Ehrendoktorat (Dr.rer.pol. h.c.). 11 Jahre nach seinem Tod wurde 1984 im Arkadenhof des Hauptgebäudes der Universität Wien ein Denkmal für Hans Kelsen (Porträtkopf, modelliert von Ferdinand Welz) enthüllt.
Zuletzt aktualisiert am 16.10.2023 - 16:26
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