Richard Freiherr von Krafft-Ebing, o. Univ.-Prof. Dr.

14.8.1840 – 22.12.1902
geb. in Mannheim, Deutschland gest. in Graz, Österreich

Ehrungen

Ehrung Titel Datierung Fakultät
Denkmal Arkadenhof 1908 Medizinische Fakultät

Leben, Wirken, Karriere

Richard Freiherr von Krafft-Ebing wurde am 14.08.1840 in Mannheim geboren. In Heidelberg begann er nach seiner Reifeprüfung mit dem Studium der Medizin. Im Jahr 1863 legte er dort sein Staatsexamen ab und promovierte zum Doktor der Medizin. Es folgten weitere Studien in Zürich, wo er erstmals mit den modernen Ansätzen der hirnanatomisch bestimmten Universitätspsychiatrie des Internisten und Psychiaters Wilhelm Griesinger in Berührung kam. Griesingers mehrdimensionale Sicht auf die Entstehung psychischer Erkrankungen, in die er psychische und somatische Faktoren gleichermaßen miteinbezog, weckte das Interesse Krafft-Ebings an der Psychiatrie maßgeblich.

Nach einer Studienreise, die ihn als Hospitant nach Wien zu drei der bedeutendsten Vertreter der Zweiten Wiener Medizinischen Schule – Carl Freiherr von Rokitansky, Joseph Skoda und Johann Ritter von Oppolzer –  führte, arbeitete er von 1864 bis 1868 unter Christian Roller (1802–1878) und Karl Hergt (1807–1889) als Anstaltsarzt in der badischen Nervenheilanstalt in Illenau. 1867 publizierte er über „Erkenntnis zweifelhafter Seelenzustände“ und schuf in dieser Arbeit den Begriff der Zwangsvorstellungen, der ebenso auf ihn zurückgeht wie jener der Dämmerzustände (1870). Nach Beendigung seiner Tätigkeit in Illenau praktizierte Krafft-Ebing als selbstständiger niedergelassener Nervenarzt in Baden-Baden.

Im Jahr 1872 wurde ihm eine außerordentliche Professur für Psychiatrie und Neurologie an der Universität Straßburg angeboten. Ein Jahr später nahm er ein Angebot der Universität Graz an, wo ihm – verbunden mit der Leitung der neu eingerichteten Landesirrenanstalt Feldhof – der Lehrstuhl für Psychiatrie übertragen wurde.

Als Nachfolger von Maximilian Leidesdorf übernahm Krafft-Ebing von 1889 bis 1892 die Funktion des Vorstands der I. Psychiatrischen Klinik in Wien. Nach dem Tod von Theodor Meynert trat Krafft-Ebing 1892 dessen Nachfolge als Vorstand der II. Psychiatrisch-Neurologischen Universitätsklinik in Wien an.

Im Gegensatz zu Theodor Meynert vertrat Krafft-Ebing die Auffassung, dass es sich bei den theoretischen Fächern wie Hirnanatomie oder der experimentellen Pathologie um „Hilfswissenschaften“ der Psychiatrie und Nervenpathologie handle. Der Fokus von Krafft-Ebings klinischer Tätigkeit lag vielmehr in der Beschreibung und Kenntnis „abnormer“ Verhaltensweisen, welche es zu beobachten galt und die man vielfach nicht erklären konnte.

Richard von Krafft-Ebing starb wenige Monate nach seiner Pensionierung am 22.12.1902 in Graz.

Sexualpathologie und die Auseinandersetzung mit der Homosexualität

1886 erschien sein bis heute bekanntestes Werk Psychopathia sexualis, welches schnell zum Standardwerk avancierte und bis zum Jahr 1924 insgesamt siebzehn Mal in erweiterter und überarbeiteter Form neu aufgelegt wurde. Mit diesem Buch wurde Krafft-Ebing zum Begründer der Sexualpathologie. Er beschrieb darin sexuelle Devianzen und Perversionen anhand von Fallbeispielen und begründete die Begriffe Sadismus, Masochismus und Fetischismus.

Für die nachkommende Forschergeneration, als deren berühmtester Vertreter der deutsche Arzt und Gründer des Berliner „Instituts für Sexualwissenschaft“ Magnus Hirschfeld zu nennen ist, bildeten Krafft-Ebings strenge empirische Methoden den Ausgangspunkt ihrer eigenen Forschungen.

Durch die Schriften des deutschen Juristen, Journalisten und Schriftstellers Karl Heinrich Ulrichs, der den Begriff des „Urnings“ für die mannmännliche Liebe schuf, beschäftigte sich Krafft-Ebing mit dem damals wissenschaftlich kaum erforschten Feld der Homosexualität, die im 19. Jahrhundert als Ausdruck einer unmoralischen Lebensweise und Geisteshaltung sowie als Folge von Verführung, sexueller Übersättigung oder „degenerierter Erbanlagen“ angesehen wurde.

In weiten Teilen Europas wurden gleichgeschlechtliche Handlungen bis weit in das 20. Jahrhundert hinein rigoros strafrechtlich verfolgt (in Österreich bis zur Abschaffung des § 129 Ib StG. im Jahr 1971). In Psychopathia sexualis definierte Krafft-Ebing die Homosexualität als angeborene neuropsychopathische Störung. Da es sich seiner Meinung nach hierbei also um eine erbliche Nervenkrankheit handelte, für die die betroffenen Menschen nicht selbst verantwortlich seien, plädierte er für eine völlige Straffreiheit. Die Ansicht, dass es sich um „erblich belastete Perverse“ handle, führte in Folge jedoch nicht zu Straffreiheit, sondern zusätzlich zu Fällen von zwangsweiser Psychiatrierung und Zwangssterilisationen.

> u:monuments: Denkmal Richard von Krafft-Ebing
> Wien Geschichte Wiki
> Österreichisches Biographisches Lexikon
> Wikipedia
> Van Swieten Blog, Medizinische Universität Wien

Manuela Bauer

Zuletzt aktualisiert am 01.10.2021 - 20:21

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