Wenzel Graf von Gleispach, o. Univ.-Prof. Dr.

22.8.1876 – 12.3.1944
born in Graz, Austria died in Wien, Austria

Honors

Ehrung Titel Datierung Fakultät
Honorary Senator sen.h.c. 1940/41 (aufgehoben 1945) Faculty of Law and State

Wenzel Gleispach wurde am 17. Jänner 1941 zum Ehrensenator der Universität Wien ernannt "… als Anerkennung dafür, daß er als Lehrer und Forscher alle Zweige der gesamten Strafrechtswissenschaft bereichert und befruchtet, als Vorkämpfer der deutschen Rechtseinheit und Mitglied von Kodifikationskommissionen die Strafrechtsreform schöpferisch und richtunggebend gefördert, als Dekan und Rektor den deutschen Charakter der Universität Wien und die völkischen Interessen der Studenten mannhaft verteidigt hat." (Wortlaut Diplom).

Diese Ehrung wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ohne inhaltliche Diskussion aus rein formalen Gründen in der Sitzung das Akademischen Senats vom 19. Mai 1945 umgehend aufgehoben, da „die österreichischen Bestimmungen die Ernennung von Ehrensenatoren nicht vorgesehen haben“. Das zuständige Staatsamt stimmte zu und der Beschluss wurde nie veröffentlicht, Wenzel Gleispach war damals bereits verstorben, das Ehrendiplom wurde nicht zurückgefordert.

Die Ehrung wird 2022/23 als „problematisch“ eingestuft, da Wenzel Gleispach bekennender Antisemit und ein zentraler Vorkämpfer des Nationalsozialismus an der Universität Wien war. In inoffiziellen Netzwerken wie dem „Deutschen Klub“ wie auch in offiziellen Funktionen – 1919/20 und 1925/26 als Dekan der Rechts‐ und Staatswissenschaftlichen Fakultät, 1924/25 als Mitglied des Akademischen Senats, als langjähriger Disziplinaranwalt der Disziplinarkammer sowie 1929/30 als Rektor der Universität Wien – gestaltete er das antisemitische Klima an der Universität Wien in den 1920er und 1930er‐Jahren entscheidend mit, das sich unter anderem in der offenen Unterstützung gewalttätiger Ausschreitungen deutschnationaler Studierender gegen jüdische und linke Studierende zeigte.

Als Rektor sorgte er 1930 für die Einführung eines neuen Studentenrechts, das alle ordentlichen Hörer „gleicher Abstammung und Muttersprache“ in „völkisch“ definierte „Studentennationen“ einteilte und de facto zu einer Exklusion aller jüdischen Studierenden führen sollte. Die durch den akademischen Senat beschlossene „Gleispach‘sche Studentenordnung“ wurde im Juni 1931 – aus formaljuristischen Gründen – durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben, was zu Demonstrationen sowie massiven gewaltsamen Angriffen deutschnationaler und nationalsozialistischer Studierender auf jüdische, liberale und sozialistische Studierende führte.

Functions

Dean Faculty of Law and State 1919/20
Senator Faculty of Law and State 1924/25
Dean Faculty of Law and State 1925/26
Rector Faculty of Law and State 1929/30

Wenzeslaus Karl Maximilian Maria Graf von Gleispach war der Sohn von Johann Nepomuk Graf von Gleispach (1840-1906), Präsident des Oberlandesgerichts für die Steiermark und Justizminister im Kabinett Badeni. Nach Ablegung der Matura studierte Wenzel Gleispach ab 1894 Rechtswissenschaften an den Universitäten Graz und Wien und promovierte 1899 in Wien zum Dr. jur. Schon vor seinem Studienabschluss begann er die Ausbildung zum Richter, wechselte jedoch bereits 1900 in die Strafrechtsabteilung des k. k. Justizministeriums, wo er an den Arbeiten zum österreichischen Strafgesetzentwurf beteiligt war (ab 1903 Berater der Strafrechtskommission). 1902 wurde er als Professor für Strafrecht, Zivilprozess und Konkursrecht an die Universität Freiburg in der Schweiz berufen. Als Nachfolger des nach Graz berufenen Hans Gross übernahm Gleispach zunächst 1906 eine ao. Professur, ab 1907 das Ordinariat für Strafrecht an der Deutschen Universität Prag. Im Studienjahr 1911/12 übte er dort das Amt des Dekans der juridischen Fakultät aus.

1915 folgte Wenzel Gleispach schließlich Heinrich Lammasch als ordentlicher Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien nach. Hier gründete er 1922 das „Universitätsinstitut für die gesamte Strafrechtswissenschaft und Kriminalistik“ (1934 unbenannt in „Universitätsinstitut für Kriminologie“), das er auch bis 1933 leitete. Dieses zielte auf die Verbindung des Strafrechts mit sozial- und naturwissenschaftlichen Ansätzen der Kriminologie und Kriminalistik im Zuge der Juristenausbildung. Forschungsergebnisse des Institutes wurden in der neugegründeten Schriftenreihe „Kriminologische Abhandlungen“ publiziert.

Gleispachs eigene Forschungen beschäftigten sich sowohl mit der Strafrechtsdogmatik als auch mit kriminologischen Fragen wie jene der Bestrafung, der Kriminalpolitik sowie der Verbrechensursachen. Als Experte in Strafrechtsfragen beschäftigte er sich mit Reformen des Strafrechts in verschiedenen Ländern und betätigte sich auch intensiv im Bereich der Legislative, so als Mitglied der österreichischen Strafrechtskommission ab 1907 sowie nach dem Ersten Weltkrieg.

Für seine Tätigkeit wurde Gleispach vielfach ausgezeichnet: So gehörte er ab 1910 der Gesellschaft zur Förderung deutscher Wissenschaft, Kunst und Literatur in Böhmen an, war ab 1925 korrespondierendes sowie ab 1928 wirkliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Wien, und fungierte als ständiger Delegierter beim Deutschen Juristentag und als ständiges Mitglied bei der Commission internationale pénitentiaire et pénale. Zudem amtierte er auch als Obmann der österreichischen kriminalistischen Vereinigung sowie als Präsident des Verbandes der österreichischen Hochschulen. Die Universität Berlin ernannte ihn 1925 zum Ehrendoktor der Staatswissenschaften.

Wenzel Gleispach war bekennender Antisemit und ein zentraler Vorkämpfer des Nationalsozialismus an der Universität Wien. In inoffiziellen Netzwerken wie dem „Deutschen Klub“ wie auch in offiziellen Funktionen – 1919/20 und 1925/26 als Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, 1924/25 als Mitglied des Akademischen Senats, als langjähriger Disziplinaranwalt der Disziplinarkammer sowie 1929/30 als Rektor der Universität Wien – gestaltete er das antisemitische Klima an der Universität Wien in den 1920er und 1930er-Jahren entscheidend mit, das sich unter anderem in der offenen Unterstützung gewalttätiger Ausschreitungen deutschnationaler Studierender gegen jüdische und linke Studierende zeigte.
Als Rektor sorgte er 1930 für die Einführung eines neuen Studentenrechts, das alle ordentlichen Hörer „gleicher Abstammung und Muttersprache“ in „völkisch“ definierte „Studentennationen“ einteilte und de facto zu einer Exklusion aller jüdischen Studierenden führen sollte. Die durch den akademischen Senat beschlossene „Gleispach‘sche Studentenordnung“ wurde im Juni 1931 – aus formaljuristischen Gründen – durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben, was zu Demonstrationen sowie massiven gewaltsamen Angriffen deutschnationaler und nationalsozialistischer Studierender auf jüdische, liberale und sozialistische Studierende führte.

Nach der Ausschaltung des österreichischen Parlaments durch Bundeskanzler Engelbert Dollfuß positionierte sich der nationalsozialistisch gesinnte Gleispach als Kritiker des entstehenden austrofaschistischen Regimes. Wie auch andere Professoren der Rechtwissenschaft an der Universität Wien übte er 1933 in der reichsdeutschen Zeitschrift „Verwaltungsrecht“ massive Kritik an der neuen Gesetzgebung des Dollfuß-Regimes. Seinen Beitrag über „Die Neuerungen im Dienstrechte der Bundesangestellten“, der diese Reformen als verfassungswidrig einstufte, nahm das Ministerium zum Anlass, Gleispach ohne Disziplinarverfahren mit 31. Oktober 1933 vorzeitig in den dauernden Ruhestand zu versetzen.

Sein Engagement für den Nationalsozialismus sowie seine Zwangspensionierung an der Universität Wien öffneten Wenzel Gleispach jedoch rasch neue Karrierewege. Bereits im Dezember 1933 übernahm er – zunächst als Honorarprofessor, ab 1934 als ordentlicher Professor – an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin den Lehrstuhl des aus rassistischen Gründen vertriebenen James Goldschmidt. Gleispach fungierte hier außerdem 1934–1936 als Führer der NS-Dozentenschaft sowie 1935–1937 als Dekan der juridischen Fakultät und sorgte in dieser Funktion für die Vertreibung der letzten noch an der Fakultät verbliebenen jüdischen Hochschullehrer. Auch in legislativer Hinsicht war er weiterhin aktiv: Er gehörte ab 1935 der Kommission zur Erneuerung des deutschen Strafrechts an, das die nationalsozialistischen Vorstellungen umsetzen sollte, und beteiligte sich wesentlich an der Schaffung eines nationalsozialistischen Kriegsstrafrechts.

Wurde Gleispach während des Austrofaschismus noch als überzeugter Nationalsozialist von der Universität Wien entlassen, wurde er wenige Jahre später auch hier für sein Engagement geehrt: Am 17. Jänner 1941 wurde er gleichzeitig mit weiteren ehemaligen Professoren der Universität – Othenio Abel, Karl Gottfried Hugelmann, Max Layer, Fritz Machatschek und Hans Uebersberger zum Ehrensenator der Universität Wien ernannt. Die Ehrungsform des „Ehrensenators“ war infolge des „Anschlusses“ Österreichs an das Deutsche Reich durch die Übernahme der deutschen Hochschulgesetze eingeführt worden und wurde während des Nationalsozialismus nur zwei Mal verliehen.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs beschloss der Senat der Universität Wien in seiner Sitzung vom 19. Mai 1945 diese Ernennungen wieder aufzuheben, da „die österreichischen Bestimmungen die Ernennung von Ehrensenatoren nicht vorgesehen haben“. Das Unterrichtsamt wurde verständigt und stimmte dem Antrag zu, die Träger der aufgehobenen Ehrensenatorentitel wurden jedoch nicht benachrichtigt.

Gleispach selbst, der 1942 an der Universität Berlin aus Alters- und Gesundheitsgründen emeritiert worden war und im Folgejahr nach Österreich zurückgekehrt war, war ohnehin bereits am 12. März 1944 verstorben und in einem Ehrengrab am Wiener Zentralfriedhof bestattet worden. Erst 1986 wurde der Status als Ehrengrab aufgehoben.

Werke (Auswahl)

Die Veruntreuung an vertretbaren Sachen, 1905.
Die unbestimmte Verurteilung (11. Internat. Kongreß für Kriminalanthropol. in Köln, 1911), 1912.
Der österreichische Strafprozeß, 1913.
Strafrecht (nach der Vorlesung im Sommersemester 1921), 1921.
gem. mit Friedrich Ruff: Das österreichische Strafverfahren. Eine systematische Darstellung (2. Auflage), 1924.
Das Wiener Universitäts-Institut für die gesamte Strafrechtswissenschaft und Kriminalistik (in: Mitteilungen der forensisch-psychologischen Gesellschaft zu Hamburg), 1927/28.
Was ist Strafe? (Inaugustrationsrede, 6. November 1929), 1929. 
Nationalsozialistisches Recht. Rede zur Feier der 5. Wiederkehr des Tages der nationalen Erhebung am 29. Januar 1938, Friedrich Wilhelms-Universität, Berlin, 1938.
Das Reich in Bereitschaft, Kriegsstrafrecht (3 Teile), 1940–43.
Das deutsche Strafverfahrensrecht. Ein Grundriß, 1943.

Katharina Kniefacz

Zuletzt aktualisiert am 04/02/24

Druckversion

Related content