Studenten im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit
Seit Entstehung der europäischen Universitäten vor ca. 800 Jahren ist der Begriff „Student/in“ gebräuchlich. Ganz selbstverständlich versteht man heute darunter Personen, die sich nach Beweis ihrer Zulassungsvoraussetzung an einer Universität eingeschrieben haben, um eine akademische Ausbildung zu absolvieren.
Die Jahrhunderte lange Kontinuität der Institution Universität und ihrer Begrifflichkeiten birgt jedoch die Gefahr, mit gegenwärtigen Vorstellungen an soziale Phänomene der Vormoderne heranzugehen. Die in die Matrikelbücher eingetragenen Universitätsbesucher des Mittelalters und der Frühen Neuzeit waren Mitglieder eines rechtlich privilegierten Personenverbandes – nämlich der Universität (universitas magistrorum et scholarium). Ihre Zusammensetzung war in mehrfacher Hinsicht heterogen; formale Zulassungskriterien gab es nicht, und die Studentenschaft war je nach Fakultätsstudium nach Alter und sozialer Herkunft stark differenziert. Ein Studienabschluss mit akademischem Grad ist nur bei einer Minderheit nachweisbar, und wurde offenbar auch nicht immer angestrebt oder scheiterte an fehlenden finanziellen Mitteln.
Die Aufnahme eines Studenten in die Universität war formal mit dem Akt der Eintragung in die Rektorsmatrikel (Immatrikulation) verbunden. Dieser Vorgang erforderte die Zahlung einer Gebühr (Matrikeltaxe), von der mittellose Studenten (pauperes) befreit werden konnten, und die Ablegung eines Immatrikulations-Eides, der zur Beachtung der Rechte und Pflichten eines Universitätsangehörigen, zum Gehorsam gegenüber der Universität und ihrem Rektor und zur Rechtgläubigkeit verpflichtete. Damit waren in Wien alle vom Studium ausgeschlossen, die nicht christlich und papsttreu waren (eine kurzfristige Lockerung gab es nur während der Herrschaft von Kaiser Maximilian II., als auch Protestanten toleriert wurden). Ein eigenes Verbot des Universitätsstudiums für Frauen existierte nicht; die Jahrhunderte lang vorherrschende Zuweisung von Geschlechterrollen reichte aus, um dies zu verhindern. Ausnahmen, die vor allem von südeuropäischen Universitäten bekannt sind, gab es in Wien nicht.
Die Aufnahme in der Verband der Universität war zugleich der Eintritt in eine privilegierte Rechtsgemeinschaft, die Ortsfremden Schutz vor dem Zugriff lokaler Obrigkeiten gewährte. Dies war ein Angebot, das auch von Personen wahrgenommen wurde, die keine Absolvierung eines Studiums anstrebten, für die jedoch der vorübergehende Status eines Studenten in ihrem Lebenszyklus eine attraktive Option darstellte. In der sozialgeschichtlich ausgerichteten Universitätsgeschichtsschreibung wird daher der Begriff „Universitätsbesucher“ der Bezeichnung „Student“ vorgezogen (Rainer Christoph Schwinges). Im 15. Jahrhundert wurden über 35.000 Namen in die Matrikel der Universität Wien eingetragen; bei nur ca. 30% davon kann wenigstens der Erwerb des niedrigsten akademischen Grades (Bakkalaureat an der Artistenfakultät) nachgewiesen werden.
Der Übertritt in die Sphäre der Universität war neben der Immatrikulation auch mit einem Initiations-Ritual verbunden, das in der zeitgenössischen Terminologie als Deposition bezeichnet wurde. Auch bei diesem Akt wurden von der Universität Gebühren eingehoben. Dieses Ritual ging oft mit erniedrigenden und quälerischen Auswüchsen einher.
Die überwiegende Zahl der Studenten in Wien, so wie an allen mittelalterlichen Universitäten des „Pariser Modells“, ist den Scholaren der Artistenfakultät zuzurechen. Sie waren bei Eintritt in die Universität meist erst zwischen 14 und 16 Jahre alt und hatten wohl bereits Elementarunterricht an einer Lateinschule erhalten. Den Statuten der Fakultät entsprechend waren sie einer strengen Disziplinarordnung unterworfen, die den Tagesablauf penibel regelte und als Kleidung ein dem Klerikerstand entsprechendes Habit vorschrieb. Die Scholaren sollten in von der Fakultät überwachten Häusern (Bursen, Kodreien) wohnen und sich darüber hinaus einer sogenannten „Magisterfamile“ anschließen. Darunter ist ein kleinzelliger Personenverband aus einem Magister und den ihm untergeordneten Scholaren zu verstehen. Die so entstandene persönliche Bindung sollte die Aufrechterhaltung der Disziplin und einen kontrollierten Studiengang garantieren. Dies waren die vorgeschriebenen Normen, die im universitären Alltag jedoch nicht immer eingehalten wurden.
Die soziale Zusammensetzung der Universitätsbesucher variierte stark. Gerade in Wien war der Anteil von armen Studenten hoch; deren Aussichten auf einen Studienabschluss lagen jedoch deutlich niedriger als bei jenen, die materiell gut abgesichert waren. Diese Gruppe der divites (Wohlhabenden) konnte alle geforderten Taxen und Gebühren entrichten und trug damit wesentlich zur finanziellen Absicherung der Universität bei. Als die Immatrikulationszahlen ab den 1520er Jahren massiv einbrachen, stellte der damit verbundene Ausfall an Einnahmen sogar die Existenz der Universität in Frage.
Auch Söhne aus adeligen Familien finden sich unter den Studenten in Wien, wenn auch in geringer Zahl. Sie mussten bei der Immatrikulation die höchsten Taxen entrichten. Als Mehrzahler waren sie gern gesehen; die Universität kam ihren Statusansprüchen dadurch entgegen, dass sie ihnen gestattete, ihre gesellschaftlich privilegierte Stellung auch innerhalb der universitären Gemeinschaft zu wahren. Dies fand z. B. in Ausnahmen von den Bekleidungsvorschriften und in der Sitz- und Rangordnung bei Vorlesungen und universitären Feierlichkeiten seinen Ausdruck. Obwohl Adelige auch unter Absolventen der Artistenfakultät zu finden sind, war das Studium der Rechtswissenschaften für Studenten „von Stand“ die bevorzugte Option. Häufig bildete der Aufenthalt in Wien dabei nur die Durchgangsstation einer „Kavalierstour“, deren Ziel der Besuch einer der prestigeträchtigen italienischen Rechtsfakultäten war.
Aus all dem ergibt sich, dass der Begriff „Student“ im Mittelalter und in der frühen Neuzeit zum Teil erheblich von heutigen Vorstellungen abweicht. Er beinhaltet neben Studierenden im heutigen Sinn auch Jugendliche, die nach gegenwärtigem Verständnis als Schüler bezeichnet würden, und Graduierte der Artistenfakultät, die weiterführende Studien betrieben. Gemeinsam war ihnen die Eigenschaft, dass sie zu Bildungszwecken der Rechtsgemeinschaft der Universität beigetreten waren.
Zuletzt aktualisiert am 10/11/24